(ots) - Im April 2014, relativ kurz vor Einführung des
gesetzlichen Mindestlohnes, gab es in Deutschland 5,5 Millionen Jobs,
die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50
Euro je Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, kamen davon 4,0 Millionen Jobs, das sind 10,7 %
aller Jobs, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des
Mindestlohngesetzes. Für die restlichen 1,5 Millionen sieht das
Gesetz Ausnahmen vor (vor allem Auszubildende, Praktikanten und
Personen jünger als 18 Jahre).
Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem dort Beschäftigten
Schutz bieten, wo keine Tarifverträge gelten. 82,3 % beziehungsweise
3,3 Millionen der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in
Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Die meisten davon waren im
Einzelhandel und in der Gastronomie mit jeweils rund 0,5 Millionen.
Auf Ostdeutschland entfiel mit 1,1 Millionen gut ein Viertel der
geschützten gering bezahlten Jobs. Das entspricht 22,0 % aller
Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland. Dabei handelte es sich
am häufigsten um Vollzeitstellen (0,4 Millionen). In Westdeutschland
waren mit 2,9 Millionen 8,9 % aller Jobs vom Mindestlohn betroffen.
Sie waren zu knapp zwei Dritteln geringfügig entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (1,9 Millionen). In
West und Ost zusammen entfiel mehr als die Hälfte (2,2 Millionen) auf
Minijobs, je 0,9 Millionen waren Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigungen.
Frauen machten einen Anteil von 61,7 % (2,5 Millionen) an den vom
Mindestlohngesetz geschützten gering bezahlten Jobs aus, Männer einen
Anteil von 38,3 % (1,5 Millionen). Die betroffenen Frauen verdienten
im April 2014 im Durchschnitt brutto 7,21 Euro je Stunde, die Männer
7,18 Euro. Erhielten sie künftig den Mindestlohn, würde das
durchschnittlich eine Lohnerhöhung von circa 18 % bedeuten. Insgesamt
würden dann - unveränderte Arbeitszeiten vorausgesetzt - monatlich
deutschlandweit schätzungsweise 431 Millionen Euro mehr Bruttolohn
ausgezahlt, 39 % davon in Ostdeutschland und 58 % an Frauen.
Dies sind erste Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für das
Jahr 2014. Die Verdienststrukturerhebung wurde durch das Gesetz zur
Stärkung der Tarifautonomie vom 11. August 2014, das den gesetzlichen
Mindestlohn einführte, erweitert, um die Datenlage über gering
bezahlte Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zu verbessern.
Weitere Ergebnisse werden sukzessive veröffentlicht.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Roland Günther
Telefon: (0611) 75-3858
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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