Die in Stuttgart gegen uns klagende Wettbewerbszentrale überrascht wieder einmal mit Antworten, die politischer nicht sein könnten. Ganz aktuell ist die Antwort der Wettbewerbszentrale Stuttgart auf unser Schreiben zur Preisangabeverordnung im Auktionshaus eBay. Seinerzeit ging es um ein Gerichtsverfahren beim Landgericht Dresden, wo die Wettbewerbszentrale im schriftlichen Verfahren bezüglich ihrer Aktivlegitimation durch uns gerügt wurde.
(firmenpresse) - Die Wettbewerbszentrale erklärte seinerzeit im schriftlichen Verfahren, dass sie selbst keine (oder nur eine geringfügige Anzahl) von direkten Mitgliedern, die als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art vertreiben, besitz. Die Wettbewerbszentrale berief sich hinsichtlich der Klagebefugnis und der Aktivlegitimation auf ihre vielen „indirekten“ Mitglieder. Indirekte Mitglieder der Wettbewerbszentralen sind alle Mitglieder, der in Deutschland ansässigen Industrie- und Handelskammern, die nach dessen Gesetzten wiederum Zwangsmitglieder in diesen Kammern sind. Somit verfügen die Wettbewerbszentralen über genügend Mitglieder, um klagebefugt zu sein. Auch wenn man in den Suchmaschinen die IHK und die Wettbewerbszentralen sucht, stellt jeder Onlinenutzer schnell fest, dass ausnahmslos jede IHK in Deutschland die Wettbewerbszentralen als „klagebefugt“ bestätigt.
In dem schriftlichen Protokoll, vor dem Landgericht Dresden, erklärte sich die Wettbewerbszentrale uns gegenüber bereit, „sich der Problematik anzunehmen“ zur fehlende Maske im Auktionshaus anzunehmen. Auf unsere Anfrage zu einer rechtssicheren Einstellung im Auktionshaus eBay zur Preisangabeverordnung hieß es nun von der Wettbewerbszentrale: Zitat: Ihre Anregung vom 04.06.2009 nehmen wir gerne auf. Allerdings ist es uns nicht möglich, Sie über die von uns eingeleiteten Schritte zu informieren bzw. Ihnen Schreiben unseres Hauses zukommen zu lassen. Informationen dieser Art können von uns ausschließlich an Mitgliedsunternehmen herausgegeben werden. Zitat Ende.
Das ist ein Armutszeugnis. Mehr nicht. Eine komplette Bankrotterklärung der sich selbst ernannten Wettbewerbshüter „per Gesetz“. Die Antwort auf unsere Anfrage stellt fest, dass sowohl die Wettbewerbszentralen als auch die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerkskammern (HWK) nichts mehr kritisieren oder gar verändern wollen. Es gehe lediglich um Geld, denn nach dem Beschluss des Landgerichts Dresden, kam unverzüglich die Mahnung nach den zu zahlenden 189,00 €. Aber die Wettbewerbszentrale Stuttgart geht dem Problem nicht auf den Grund und hilft somit anderen eBay Händlern. Nein, sie versucht den Abgemahnten (in diesem Fall uns) als Anzeigeerstatter zu rekrutieren.
Warum, fragen wir uns? Vielleicht, weil sie das eigentliche Problem im Auktionshaus eBay nicht lösen wollen. Vielleicht, weil sie es nicht können? Stattdessen sollen die eBay Händler sich gefälligst selbst informieren. Die Wettbewerbszentralen und die Kammern haben sich offenbar endgültig von ihrer Arbeit distanziert. Stattdessen entwickeln sich beide Institutionen gegen die Unternehmer und versuchen mit kuriosen Rekrutierungsmachenschaften, Geld in die eigenen Kassen zu spülen. Mit Abmahnungen lässt sich eben gut Geld verdienen. Vom „Wachhund des gewerblichen Rechtsschutz“ zum hysterisch kläffenden Abmahnverein mutiert, erklären sowohl die wettbewerbsschützenden Vereine als auch die Kammern: Es gehe ihnen nur um Recht und Ordnung.
Jesus sagte einmal: Liebe deine Feinde... und Benjamin Fränklin fügte hinzu ... denn sie sagen dir deine Fehler. Die Polymerproduktion der Lotex Gesellschaften wurde 2002 ins Ausland verlagert. Klar war es ein Fehler, mit den Wirren der deutschen Gesetzte einen Großvertrieb auch in Deutschland aufzubauen. Aber es ist noch nicht zu spät. Es fängt gerade erst an!
Sie als Wettbewerbszentrale haben an uns 189,00 € verdient. Allerdings leitet sich das Wort "verdienen" von dienen ab, nicht von "erpressen". Schade - um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Kleine Dinge große Auswirkung.
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