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Opalenburg – Anleger: nicht ungeprüft zahlen!

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CLLB: Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen verklagt. Es gibt keinen Grund, diesen Forderungen ungeprüft nachzugeben.

(firmenpresse) - München, 07.04.2016: Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit gerichtlich in Anspruch genommen, wenn sie die Zahlung der Rateneinlagen gestoppt haben.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Das Amtsgericht München hat in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstrittenen Urteil im Februar 2016 die Klage der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf Zahlung rückständiger Raten abgewiesen. Die Widerrufsbelehrung, so das Amtsgericht München, sei fehlerhaft, weshalb die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin ihre auf den Beitritt gerichtete Vertragserklärung auch noch Jahre nach dem Beitritt widerrufen konnte.

Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich gegen die behauptete Forderung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erfolgreich zu wehren, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meint, dass auch die von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Zudem sind nach den Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin Anleger häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG einhergehenden Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt worden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.






Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de

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Datum: 07.04.2016 - 16:16 Uhr
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