PresseKat - EANS-News: FMAÖsterreichische Finanzmarktaufsicht / Bekanntmachung gemäß § 116 Abs 6 BaSAG

EANS-News: FMAÖsterreichische Finanzmarktaufsicht / Bekanntmachung gemäß § 116
Abs 6 BaSAG

ID: 1342791

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Unternehmen/FMA Maßnahme

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer
Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz zur Sanierung und
Abwicklung von Banken (BaSAG) teilt mit, dass sie hinsichtlich der
HETA ASSET RESOLUTION AG per Maßnahmenbescheid vom 10.04.2016 das
Abwicklungsinstrument der Gläubigerbeteiligung angewandt hat.

* Die Posten des harten Kernkapitals, der Nennwert der Instrumente
des Ergänzungskapitals sowie der Nennwert sonstiger nachrangiger
Verbindlichkeiten sowie sämtliche bis zum 28.02.2015 aufgelaufene
Zinsen wurden auf null herabgesetzt. * Der Nennwert oder der
ausstehende Restbetrag der restlichen berücksichtigungsfähigen
Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG, einschließlich
solcher deren Sachverhalt zum 01.03.2015 bereits begründet war,
deren Eintritt oder Höhe jedoch ungewiss ist, sowie sämtliche bis zum
28.02.2015 aufgelaufene Zinsen wurden auf einen Betrag iHv 46,02 von
Hundert herabgesetzt.

Begleitend wurden weitere Abwicklungsbefugnisse angewandt:

* Die Fälligkeit der von der HETA ASSET RESOLUTION AG ausgegebenen
Schuldtitel und der anderen berücksichtigungsfähigen
Verbindlichkeiten oder Restbeträge, die bereits zum 01.03.2015
bestanden, wurde dahingehend geändert, dass sie mit dem
Auflösungsbeschluss nach § 84 Abs. 9 BaSAG, jedoch spätestens am
31.12.2023 eintritt. * Der Zinssatz auf berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten und relevante Kapitalinstrumente der HETA ASSET
RESOLUTION AG wurde mit Wirkung ab 01.03.2015 auf null von Hundert




gesetzt. * Die mit den bestehenden Anteilen und anderen
Eigentumstiteln der HETA ASSET RESOLUTION AG verbundenen Rechte und
Pflichten wurden mit Ausnahme der damit verbundenen
Verwaltungsrechte gelöscht. Die FMA übernimmt die Kontrolle über
die HETA ASSET RESOLUTION AG und übt sämtliche mit den Anteilen und
anderen Eigentumstiteln verbundenen Verwaltungsrechte aus.

Das Maßnahmenedikt mit einer Liste der betroffenen Verbindlichkeiten
ist abrufbar unter https://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/s
ecure.php?u=0&file=13884&t=1460383292&hash=0f28cb47f2ee865712aa4c52bd
bfa337

Der Maßnahmenbescheid vom 01.03.2015 wurde durch den
Vorstellungsbescheid vom 10.04.2016 bestätigt: https://www.fma.gv.at/
typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=16294&t=1460383292&has
h=401236408eca30b33c310d13355a8101

Für Rückfragen bezüglich der einzelnen Emissionen verweist die FMA
auf die Emittentin.

Rückfragehinweis:
Elisabeth Pechmann, BA
HETA ASSET RESOLUTION AG
Corporate Communications / Investor Relations
+43 (0) 50209 4623
Holding(at)heta-asset-resolution.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
A-1090 Wien
Telefon: +43(1)249 59-0
FAX: +43(1)249 59-5499
Email: fma(at)fma.gv.at
WWW: www.fma.gv.at
Branche: Wirtschaft & Finanzen
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Datum: 10.04.2016 - 16:07 Uhr
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