(ots) - Die neue HGB Zinsverordnung ist im März 2016 in
Kraft getreten: ein höherer Rechnungszins soll den deutschen
Unternehmen die Bildung von Rückstellungen für Pensionszusagen
erleichtern. Nach Meinung der Berliner diz AG wurde das Problem der
Unterfinanzierung von Pensionszusagen damit nicht gelöst, sondern
nur vertagt. Stattdessen wurden neue bürokratische Belastungen für
Unternehmen geschaffen. "GmbH-Geschäftsführer sollten daher jetzt
verstärkt die Möglichkeiten der bilanziellen Auslagerung von
Pensionszusagen prüfen", rät diz-Vorstand Thorsten Kircheis.
Das Problem der Unterfinanzierung von Pensionszusagen wurde der
breiten Öffentlichkeit bewusst, als zum Jahresanfang eine
Finanzierungslücke von 1,7 Milliarden Euro für Zusatzrenten der
Mitarbeiter von ARD und ZDF bekannt wurde. Dies hat wahrscheinlich
zur Folge, dass die Senkung des Rundfunkbeitrags geringer ausfällt
als geplant.
Auch bei mittelständischen Unternehmen fehlen insgesamt
Milliardenbeträge für künftige Pensionen. Ein Grund dafür ist das
gesunkene Zinsniveau. Nun hat der Gesetzgeber eine Verlängerung des
rückwirkenden Betrachtungszeitraums zur Berechnung des
Rechnungszinses von 7 auf 10 Jahre beschlossen. Die bisher geltende
Sieben-Jahres-Regelung ist damit jedoch keinesfalls vergessen.
Vielmehr sind Unternehmen nun gezwungen doppelt zu bilanzieren: nach
neuer und alter Ordnung. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag
unterliegt, sofern positiv, einer Ausschüttungssperre, muss also als
Rücklage im Unternehmen verbleiben.
Die diz AG sieht darin keine echte Erleichterung für den
Mittelstand, sondern unnötigen bürokratischen Aufwand: "Die Rechnung
geht für die Unternehmen nur dann vorteilhaft auf, wenn die Zinsen
mittelfristig wieder steigen", erläutert Thorsten Kircheis: "Das ist
aber unwahrscheinlich. Einerseits spricht die Nullzinspolitik der EZB
gegen kurzfristig höhere Zinsen. Andererseits handelt es sich um
einen langfristigen Trend. Die Durchschnittsrenditen an den
Kapitalmärkten sinken, von kurzen Erholungspausen abgesehen, bereits
seit 1973 kontinuierlich".
Die diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen
AG (www.diz.ag) ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft für die
Auslagerung von Pensionszusagen, Versorgungskonzepte der
betrieblichen Altersversorgung und Zeitwert-Konten.
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Leander L. Hollweg, diz AG, Unternehmenskommunikation,
Telefon +49-30-565925-288, L.Hollweg(at)diz.ag