(ots) - Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen
gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung
(Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als
2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011
wieder unter die Marke von einer Million gesunken. Der Rückgang ist
im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass weniger Sanktionen wegen
der Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung
ausgesprochen wurden. Diese Zahl ist um 21.000 zurückgegangen. Auch
die gute Lage am Arbeitsmarkt und die intensivere Betreuung der
Kunden im Jobcenter haben zu den sinkenden Sanktionszahlen
beigetragen.
Der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent aller Sanktionen, kommt
allerdings durch Meldeversäumnisse zustande. Dies bedeutet
beispielsweise, dass Leistungsbezieher unentschuldigt einen Termin
beim Jobcenter verstreichen lassen.
Im Jahr 2015 wurden 416.300 Leistungsbezieher mit mindestens einer
Sanktion belegt. Im Jahr 2011 waren es noch 510.400.
Die aktuelle Statistik zur Zahl der Sanktionen in der
Grundsicherung finden Sie unter
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-
nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Wider
sprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html
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