Kassel. Das zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Pflegedienst Höfler aus Kassel informiert über die wichtigsten Neuerungen.
(firmenpresse) - Das neue Gesetz ist die umfassendste Reform in der Pflege, die es je gab. Neben neuen Qualitätsmaßstäben in der Beratung mit einer verbesserten Koordination vor Ort, werden vor allem eine vereinfachte Dokumentation von Pflegeleistungen, Impulse für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung, höhere Leistungen, eine Ausweitung von ambulanten Leistungen, einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil in der stationären Versorgung, eine Verbesserung der sozialen Absicherung für Angehörige sowie neue Pflegegrade und vor allem einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit.
Pflegebedürftigkeit nicht mehr über zeitlichen Aufwand definiert
Im neuen Pflegestärkungsgesetz sei Pflegebedürftigkeit nicht mehr über den zeitlichen Aufwand in der Pflege definiert. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geht von den individuellen Bedürfnissen der einzelnen pflegebedürftigen Menschen aus, die gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb die Hilfe anderer benötigen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, oder psychische Beeinträchtigungen, oder gesundheitliche Belastungen aufweisen.
Ungerechtigkeiten in der Pflege
Bisher verstand man unter Pflege das Ausführen von Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Haushalt. Auch wurde die Pflegezeit als Maßstab genommen. Das war jedoch früher oft ungerecht, da viele Verrichtungen aus verschiedenen Gründen in der Realität länger dauerten, als das Gesetz dies vorsah.
Erweitertes Leistungsspektrum
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist wie ein erweitertes Leistungsspektrum , dass unter anderem die Unterstützung bei psychischen Problemen, Förderung des Selbstmanagements bei chronischen Krankheiten, Beratung zur Steuerung von Pflegeverläufen aber auch bei alltagsbezogene Unterstützung aufweist.
Neue Einordnung in Pflegegraden
Im Rahmen der Begutachtung des Pflegebedürftigen werden folgende Gesichtspunkte untersucht: Mobilität, kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Belastungen, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Je nach Stärke der Einschränkungen wird der Betroffene einer von fünf Pflegegraden zugeteilt. Wobei alle Pflegebedürftigen, die aktuell Pflegestufe 1 bis 3 beantragen, automatisch den Pflegegraden 2 bis 4 zugewiesen werden.
Pflegedienst Höfler aus Kassel sieht die Änderungen in der pflegerischen Versorgung als notwendig an und steht Ihnen für weitere Fragen rund um die Pflege in Kassel zur Verfügung.
„Seit mehr als 20 Jahren steht der Name Höfler für zertifizierte Pflegequalität. Mit viel persönlichem Einsatz und Fachkompetenz sind wir täglich für Sie im Einsatz.“
Wir stellen uns vor
Ambulanten Pflegeoffensive Höfler ihrer Dienstleiterin für die Ambulante Versorgung langzeitbeatmeter Menschen, Wachkoma- und Dialysepatienten, ambulante Intensivpflege für Erwachsene und ältere Menschen, für allgemeine Krankenpflege und Palliativversorgung mit und ohne intensivpflegerischem Versorgungsbedarf zu Hause oder in ambulant betreuten Wohneinheiten.
Wir betreuen ferner neurologisch, psychisch und/ oder dementiell erkrankte Menschen ambulant zu Hause oder in unseren ambulant betreuten Wohneinheiten. Wir haben uns spezialisiert auf unterschiedliche Krankheitsbilder und betreuen unsere Klienten auf der organisatorischen Basis unserer Kompetenzteams fachlich kompetent und zuverlässig. Spezielle Krankheitsbilder erfordern unterschiedliche pflegerische Kompetenzen und Erfahrungen. Wir haben dies verstanden und betreuen Betroffene vor dem Hintergrund ihrer Erkrankung durch den dazu erforderlichen pflegerischen Fachbereich unseres Unternehmens.
Sollten wir keine eigenen Ressourcen zu Ihrer Versorgung zur Verfügung haben. Leiten wir sie auch gerne an kompetente Partner weiter. Wir beraten und helfen jederzeit gerne, auch in finanziellen und leistungsrechtlichen Fragen, denn Pflege kostet sehr viel Geld.