PresseKat - Das müssen Unternehmen bei der Vergaberechtsreform beachten

Das müssen Unternehmen bei der Vergaberechtsreform beachten

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Gesetzesänderung zur Vergabe öffentlicher Aufträge tritt am 18. April in Kraft / Bitkom Consult gibt Tipps für öffentliche Vergabeverfahren

(PresseBox) - Wer bisher von Aufträgen der öffentlichen Hand profitiert, muss sich ab dem 18. April 2016 für die EU-weiten Ausschreibungen umstellen. Die Gesetzesreform für die Vergabe öffentlicher Aufträge sieht neben einer komplett neuen Systematik auch inhaltliche  Änderungen vor. Die wichtigsten Neuerungen: das Verfahren ist vollständig digitalisiert, die Angebotsfristen sind erheblich verkürzt, der Zugang zum Verhandlungsverfahren ist erleichtert, es gibt  neue Wertungskriterien. ?Wenn Unternehmen die neuen Regeln von Anfang an beherrschen, können sie sich einen echten Vorteil gegenüber Wettbewerbern sichern?, sagt Rechtsanwältin Monika Prell, Expertin für Vergaberecht bei Bitkom Consult. Auf diese Veränderungen müssen sich Unternehmen einstellen:
Verpflichtende Elektronische Vergabe
E-Vergabe heißt: von der Bekanntmachung über die  Angebotsabgabe bis zum Zuschlag wird die Vergabe elektronisch abgewickelt. Die E-Vergabe kann ab 18. April 2016 zwingend vorgegeben werden. Ab 18.Oktober 2018  müssen alle Vergabestellen die E-Vergabe komplett umgesetzt haben. Unternehmen sollten die E-Vergabe beherrschen, um künftig bei Ausschreibungen wettbewerbsfähig zu sein. Bereits ab dem 18. April 2016 muss die öffentliche Hand im ersten Schritt zur kompletten E-Vergabe folgende Voraussetzungen schaffen:
Komplette Vergabeunterlagen mit Bekanntmachung
Der öffentliche Auftraggeber muss alle Vergabeunterlagen vollständig, unentgeltlich und direkt bzw. über einen Link in der Bekanntmachung über die Europäische Platt-form TED einstellen. Alle Vergabeunterlagen werden somit den Unternehmen auch im Teilnahmewettbewerb komplett zur Verfügung gestellt, sobald ein Auftrag bekannt gemacht wird. Ein klarer Vorteil für die frühzeitige Entscheidung, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Kurze Angebotsfristen erfordern Standards
Die Angebotsfristen werden für alle Verfahren erheblich verkürzt: beim offenen Verfahren von bisher 52 auf 35 Kalendertage, bei Angebotsabgabe im Rahmen der E-Vergabe um weitere fünf Tage auf 30 Kalendertage. Wenn die Auftraggeber die kurzen Fristen anwenden, müssen insbesondere Unternehmen mit langwierigen Abstimmungsprozessen die internen Prozesse (noch mehr) standardisieren, um überhaupt ein wertungsfähiges Angebot abgeben zu können.




Registrierungspflicht entfällt
Unternehmen müssen sich nicht mehr registrieren, sie erhalten die Vergabeunterlagen komplett über den Link in der Bekanntmachung und können bis zu Teilnahme an der Ausschreibung anonym bleiben. Eine freiwillige Registrierung bietet sich jedoch an, um vor der Angebotsabgabe Bieterfragen und Antworten einsehen und stellen zu können.
Vollständigkeit der Unterlagen wird automatisch geprüft
Die meisten Plattformen stellen sicher, dass ein Angebot erst dann hochgeladen werden kann, wenn alle geforderten Nachweise und Unterlagen eingestellt sind. Auch wenn die Unterlagen nicht auf Plausibilität geprüft werden, ist damit gewährleistet, dass beim Angebot keine Unterlagen fehlen.
Vorteil für Unternehmen mit erfahrenem Personal
Bei der Bewertung des  wirtschaftlichsten Angebots  muss  der öffentliche Auftraggeber nun verstärkt soziale, umweltbezogene, qualitative und Innovationsaspekte berücksichtigen. Im Rahmen der Qualität kann er die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals bewerten ? unter  der Voraussetzung, dass die Qualität des Personals die Auftragsausführung erheblich beeinflusst. Dies kann durchaus ein Vorteil für Unternehmen mit langjährigem erfahrenem Personal sein.
Einheitliche Rügefrist
Will ein Unternehmen einen Vergabeverstoß geltend machen, muss es diesen nicht mehr unverzüglich, sondern  innerhalb von zehn Kalendertagen nach erkanntem Verstoß rügen.
Die Vergaberechtsexpertin Rechtsanwältin Monika Prell bei Bitkom Consult berät Unternehmen der ITK-Branche individuell zu rechtlichen Aspekten bei der Vergabe und der Bewerbung um öffentlicher Aufträge.

Die Bitkom Servicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen des ITK-Branchenverbandes Bitkom e.V. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Mitgliedsunternehmen als auch an alle anderen Unternehmen der IT-Branche sowie der Anwenderbranchen. Die Bitkom Servicegesellschaft bietet verschiedene Serviceleistungen: Sie betreibt die Weiterbildungseinrichtung Bitkom Akademie, führt Kongresse sowie Gemeinschaftsstände auf der CeBIT durch, bietet Sonderkonditionen für Unternehmen und deren Mitarbeiter und betreibt mit dem WEEE-FULL-SERVICE eine insolvenzsichere Ausfallbürgschaft für die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Zudem beraten die Experten der Bitkom Servicegesellschaft in Fragen des Vergaberechts sowie des Datenschutzes.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Bitkom Servicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen des ITK-Branchenverbandes Bitkom e.V. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Mitgliedsunternehmen als auch an alle anderen Unternehmen der IT-Branche sowie der Anwenderbranchen. Die Bitkom Servicegesellschaft bietet verschiedene Serviceleistungen: Sie betreibt die Weiterbildungseinrichtung Bitkom Akademie, führt Kongresse sowie Gemeinschaftsstände auf der CeBIT durch, bietet Sonderkonditionen für Unternehmen und deren Mitarbeiter und betreibt mit dem WEEE-FULL-SERVICE eine insolvenzsichere Ausfallbürgschaft für die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Zudem beraten die Experten der Bitkom Servicegesellschaft in Fragen des Vergaberechts sowie des Datenschutzes.



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Datum: 14.04.2016 - 09:19 Uhr
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