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BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung jetzt im Netz / Aktualisierte branchenunabhängige Handlungshilfe kostenlos nutzen (FOTO)

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(ots) -
Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz
verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu
beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bewährte
Hilfestellung gibt der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung", den die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit fast
20 Jahren herausgibt. Er stellt Fachleuten das nötige Rüstzeug zur
Verfügung, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Jetzt
gibt es die aktualisierte Fassung erstmalig als PDF-Download
kostenlos und barrierefrei im Internetangebot der BAuA.

Seit 1997 gehört der mehrfach aktualisierte Ratgeber zu den
Standardwerken der BAuA, wenn es um Gefährdungsbeurteilung geht. Der
branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an
Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag
des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er
Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher
Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise,
um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des
Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil
werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische
Gefährdung oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem
Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt
Grenzwerte und Beurteilungskriterien an. Zudem führt er Maßnahmen des
Arbeitsschutzes auf. Darüber hinaus benennt der Ratgeber die
jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende
Literatur. Mit Textbausteinen, die den entsprechenden
Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen
oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält Handlungshilfen,




die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die
betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann, ein
Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke sowie ein
Stichwortverzeichnis.

Durch das neue Angebot kann die BAuA den Ratgeber nach Bedarf an
Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah anpassen. Den gesamten
Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt es im PDF-Format unter
www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal
www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere
Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen.
Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten
Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch
die Handlungshilfe der Wahl wie beispielsweise den BAuA-Ratgeber
finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für
Arbeitsschutzfachleute; 2. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; ISBN: 978-3-88261-173-1; 512
Seiten; PDF-Datei.

Direkter Link: www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de



Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-23 30
Fax: 0231 9071-22 99
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
www.baua.de


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Datum: 15.04.2016 - 10:47 Uhr
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