(ots) -
Wer sein Haustier auf eine Auslandsreise mitnehmen will, muss laut
ADAC viele Vorschriften beachten. So müssen innerhalb der EU
Vierbeiner gekennzeichnet sein. Dafür ist seit Juli 2011 ein
Mikrochip Pflicht; eine vor diesem Stichtag erfolgte und gut lesbare
Tätowierung wird ebenfalls anerkannt. Außerdem ist der
EU-Heimtierausweis mitzuführen, den ein Tierarzt ausstellt. Der ADAC
empfiehlt, sich rechtzeitig über die Vorschriften zu informieren und
mindestens einen Monat vor der Abreise an die Impfungen beim Tierarzt
zu denken.
Bei Reisen mit Tieren innerhalb der EU muss der Ausweis Angaben
zum Tier, seinem Besitzer und der durchgeführten Tollwutimpfung
enthalten. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt
durchgeführt worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und
Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer
Pflicht.
Nicht-EU-Länder haben länderspezifische Besonderheiten, über die
sich Tierbesitzer unbedingt vor Reiseantritt informieren sollten. Die
Schweiz und Liechtenstein haben die EU-Regeln übernommen - hier
genügen Mikrochip, EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Norwegen
verlangt bei Hunden zusätzlich die Behandlung gegen Bandwurm.
Bei der Wiedereinreise in die EU aus Ländern wie zum Beispiel
Norwegen, der Schweiz, Australien, den USA und Kanada gelten die
gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Ansonsten muss für alle
anderen Länder noch vor der Abreise in Deutschland ein
Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30
Tage nach der Impfung stattfinden.
Diese Presseinformation und eine Grafik finden Sie online unter
presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adac.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andrea Piechotta
Tel.: +49(0)89/7676-5995
E-Mail: andrea.piechotta(at)adac.de