(ots) - Deutsche Flughäfen erwarten ein umgehendes
Abstellen der aufgezeigten Mängel durch die privaten Dienstleister -
Regelmäßige Überprüfungen der Luftsicherheitskontrollen stärken die
funktionierende Sicherheitsarchitektur
In Reaktion auf Medienberichte über Mängel bei den
Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn erklärt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV:
"Für die deutschen Flughäfen ist Sicherheit das höchste Gut. Der
Flughafenverband ADV begrüßt ausdrücklich die regelmäßigen externen
Überprüfungen der Luftsicherheitskontrollen durch europäische und
deutsche Behörden. Diese gehören zu einer funktionierenden
Sicherheitsarchitektur. Sofern hier Handlungsbedarf besteht, müssen
die privaten Sicherheitsdienstleister die aufgezeigten Mängel
umgehend abstellen."
Zum Hintergrund:
Luftsicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe. In Deutschland liegt
die Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen beim
Bundesministerium des Inneren sowie den Luftsicherheitsbehörden
(Bundespolizei / Landesbehörden).
Seit 2005 können die Behörden die Durchführung der
Passagierkontrollen an private Sicherheitsdienstleister vergeben
(vgl. § 5. Abs. 5 Luftsicherheitsgesetz). Die Kontrollen der
Passagiere werden dann durch beliehene Kräfte, sogenannte
Luftsicherheitsassistenten durchgeführt. Die Luftsicherheitsbehörden
sind für die Ausbildungsvorgaben, Kontrolle und Überwachung der
Luftsicherheitsassistenten verantwortlich. Reisende müssen sich vor
dem Abflug einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen.
Im Jahr 2015 wurden an den deutschen Flughäfen 70 Mio. Passagiere
vor dem Abflug kontrolliert.
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