(ots) - Die Zahl der meldepflichtigen ArbeitsunfÀlle ist im
Jahr 2015 nochmals um ein halbes Prozent zurĂŒckgegangen. Das geht aus
den vorlÀufigen Zahlen zum Unfallgeschehen hervor, die der
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin
veröffentlicht hat. Demnach ereigneten sich 2015 in der gewerblichen
Wirtschaft und im öffentlichen Sektor 865.500 meldepflichtigen
ArbeitsunfÀlle, der Vorjahreswert lag bei 869.817 ArbeitsunfÀllen.
Auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause kam es zu 178.009
UnfÀllen, das sind 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Bemerkenswert ist
der RĂŒckgang der tödlichen ArbeitsunfĂ€lle: Ihre Zahl sank um 45 auf
438. Sollte diese Zahl auch durch die endgĂŒltigen Kennzahlen
bestÀtigt werden, wÀre dies die geringste Anzahl von tödlichen
ArbeitsunfÀllen, die den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
jemals in einem Jahr gemeldet wurden. 348 Versicherte kamen bei einem
Wegeunfall ums Leben, 26 mehr als 2014.
Bei den Anzeigen auf Verdacht auf eine Berufskrankheit zeichnet
sich fĂŒr 2015 dagegen eine Zunahme gegenĂŒber dem Vorjahr ab. Ăber
77.000 Mal machten Ărzte, Krankenkassen, Versicherte oder deren
Arbeitgeber im vergangenen Jahr 2015 eine Meldung an die
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - ein Anstieg um 7,6 Prozent
gegenĂŒber 2014.
Dazu erklĂ€rt Dr. Joachim Breuer, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Diese Zunahme mag
im ersten Moment erstaunen, erklÀrt sich aber im Wesentlichen
dadurch, dass 2015 vier neue Berufskrankheiten in die
Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden: der so genannte 'weiĂe
Hautkrebs', das Carpaltunnel-Syndrom, das Hypothenar-Hammer-Syndrom
sowie Kehlkopfkrebs durch Exposition gegenĂŒber SchwefelsĂ€uredĂ€mpfen."
Da Hautkrebs und Carpaltunnel-Syndrom sehr hÀufig auftrÀten - sie
gelten auch als Volkskrankheiten -, seien Verdachtsanzeigen in dieser
GröĂenordnung zu erwarten gewesen. Den RĂŒckgang der Unfallzahlen
begrĂŒĂte der DGUV-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer ausdrĂŒcklich, betonte aber,
dass noch eine Menge zu tun bleibe: "Unser Ziel bleibt die Vision
Zero: Niemand darf bei der Arbeit das Leben verlieren."
RĂŒcklĂ€ufig ist die Zahl der meldepflichtigen SchulunfĂ€lle, sie
sank um 4,3 Prozent auf 1.228.740. Die SchulwegunfÀlle gingen um 2
Prozent zurĂŒck auf 107.754. Angestiegen sind hingegen die UnfĂ€lle mit
tödlichem Ausgang. Insgesamt 60 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler kamen bei
Schul- und SchulwegeunfÀllen ums Leben. Das sind 18 mehr als im
Vorjahr. Unter anderem starben 16 Versicherte beim Absturz einer
Maschine der Germanwings im vergangenen FrĂŒhjahr.
Hintergrund: Meldepflicht von UnfÀllen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und
WegeunfÀlle meldepflichtig, wenn sie zu einer ArbeitsunfÀhigkeit von
mehr als drei Tagen oder zum Tode fĂŒhren. In der
SchĂŒler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder
Schulwegunfall eine Àrztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod
fĂŒhrt.
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Stefan Boltz
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