PresseKat - "Osteopathie darf keine Straftat sein!" / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelun

"Osteopathie darf keine Straftat sein!" / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit

ID: 1346080

(ots) - Osteopathie wird von
Patienten zunehmend nachgefragt. Im Gegensatz zum europäischen
Ausland ist der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger,
staatlich anerkannter Beruf; Ausübung und Ausbildung sind nicht
festgeschrieben und die Ausübung der Osteopathie ohne
Heilpraktikererlaubnis stellt einen Straftatbestand dar. In einer
Expertenanhörung am Mittwoch vor den Mitgliedern der AG Gesundheit
der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag wurde der
Regelungsbedarf nochmals unterstrichen. Die beiden größten
Berufsverbände, Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V und
Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V., sind sich einig: Nur ein
Berufsgesetz auf Bundesebene kann die längst überfällige
Qualitätssicherung für die Osteopathie und Rechtssicherheit für die
Osteopathen herbeiführen.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass die Arbeit hoch qualifizierter
Osteopathen als Straftat verfolgt werden kann", brachte
VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA) die Situation auf
den Punkt. "Ich freue mich, dass wir dieses Thema gemeinsam mit dem
BVO im Bundestag zur Sprache bringen konnten und mit der Darstellung
der prekären Situation auf offene Ohren gestoßen sind."
BVO-Vorsitzender Georg Schöner ergänzt: "Eine offizielle Anerkennung
ist unabdingbar und längst überfällig. Mit unserer Petition im
letzten Jahr sind wir den ersten wichtigen Schritt gegangen. Unsere
Osteopathen haben alle eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen. Sie
und die Patienten haben die sichere Rechtsgrundlage verdient."

Hintergrund:

Entsprechend der internationalen Vorgabe der World Health
Organization ist der Beruf des "nicht-ärztlichen Osteopathen/der
Osteopathin" ein Heilberuf mit Primärkontakt. Der Beruf des
Osteopathen ist aber im Gegensatz hierzu in Deutschland nicht




anerkannt und Osteopathie darf als Heilkunde in Deutschland nach der
aktuellen Rechtslage nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt
werden.

Osteopathie ist auch kein Teil der Physiotherapie und auch ein
eingeschränkter Heilpraktiker Physiotherapie kann daher keine
Tätigkeitsgrundlage sein. Auch die Delegierbarkeit von Osteopathie
ist höchst umstritten. Die diesbezügliche Unsicherheit muss dringend
beseitigt werden.

Der Osteopath muss unter der Heilpraktikererlaubnis arbeiten und
sich auch als solcher bezeichnen, wenn er nicht rechtlich verfolgt
werden will. Die Bezeichnung "Osteopath" ist darüber hinaus nach dem
Heilmittelwerbegesetz unzulässig, da irreführend, weil es den Beruf
rechtlich nicht gibt. Die Heilpraktikererlaubnis aber gewährleistet
keine Qualifikation des Osteopathen.

Die Krankenkassen sind als Voraussetzung der Erstattungsleistungen
zur Qualitätssicherung verpflichtet, können diese aber mangels
gesetzlicher Regelung nicht gewährleisten. Es ist derzeit kaum eine
Überprüfbarkeit der Ausbildungskriterien möglich, die
"Berufsverbandszugehörigkeit" stellt den derzeit einzigen
Qualitätsstandard dar.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende unhaltbare Situation:
- Für den Patienten entsteht ein undurchschaubares Durcheinander,
die Qualifikation des "Osteopathen" ist für ihn nicht erkennbar.
- Die Krankenversicherung kann die Qualitätssicherung nicht der
entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung entsprechend erfüllen.
- Auch hoch qualifizierte Osteopathen riskieren mit ihrer
Tätigkeit ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Heilpraktikergesetz.

Die Berufsverbände appellieren daher an die Politik: Die
Qualifikation des Osteopathen muss durch ein Berufsgesetz festgelegt
werden.

Ãœber die Osteopathie:

Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem
Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die
osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den
Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Osteopathie
ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt auch vorbeugend.

Über die Verbände:

Der VOD wurde 1994 in Wiesbaden gegründet und hat 4000 Mitglieder.
Der BVO vertritt seit seiner Gründung 2002 deutschlandweit die
Interessen aller Therapeuten, die osteopathisch arbeiten oder sich in
osteopathischer Ausbildung befinden. Derzeit zählt der BVO 2.500
Mitglieder. Die Berufsverbände verfolgen im Wesentlichen folgende
Ziele: Die Etablierung des eigenständigen Berufs des Osteopathen auf
qualitativ höchstem Niveau, der den Patienten im Erstkontakt
behandelt, sachliche und neutrale Aufklärung über Osteopathie und
Qualitätssicherung im Interesse der Patienten, die Etablierung einer
hoch qualifizierten und einheitlichen Ausbildung. Die Berufsverbände
vertreten ihre Mitglieder nach außen und unterstützen diese in ihrem
Praxisalltag.

Weitere Informationen:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstraße 15
65185 Wiesbaden
Telefon: 0 611 / 5808975 - 0
info(at)osteopathie.de
www.osteopathie.de

Bundesverband Osteopathie e. V.
Am Kurpark 1
95680 Bad Alexandersbad
Telefon: 0 9232 / 8813420
info(at)bv-osteopathie.de
www.bv-osteopathie.de



Pressekontakt:
Ansprechpartnerin Presse VOD:
Michaela Wehr
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05

presse(at)osteopathie.de

Ansprechpartner Presse BVO:
Rüdiger Dietz
Tel. 0 9232 /8813420
presse(at)bv-osteopathie.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ifaa: Deutschlands Arbeitnehmer sind zufrieden / 90 Prozent arbeiten so lange sie wollen (FOTO) Arbeit 4.0-Studie: Arbeitnehmer zeigen Chef-Allüren die rote Karte
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.04.2016 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1346080
Anzahl Zeichen: 6078

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Wiesbaden / Bad Alexandersbad



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Osteopathie darf keine Straftat sein!" / Osteopathieverbände fordern gesetzliche Regelung des Berufs für Patientensicherheit und Rechtssicherheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Verband der Osteopathen e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Verband der Osteopathen e.V.