PresseKat - Verlängerung der Teilnahmefrist um 3 Monate - Fristende ist Sonntag, der 17.7.2016

Verlängerung der Teilnahmefrist um 3 Monate - Fristende ist Sonntag, der 17.7.2016

ID: 1346194

(ots) - Am 19.1.2016 gab die gemeinnützige Stiftung
"Stichting Atrium Claim" im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt,
dass mit Atrium European Real Estate Ltd. (AERE) und Meinl Bank AG
(Meinl) ein Rahmenvertrag über die finale Bereinigung von Ansprüchen
betroffener Investoren geschlossen werden konnte. Voraussetzung für
die Teilnahme ist, dass ein Privatbeteiligtenanschluss im
Ermittlungsverfahren 608 St 1/08w der Staatsanwaltschaft Wien oder
eine Klage gegen AERE und/oder Meinl bis 20.6.2014 eingebracht wurde.

Mit heutigem Stand haben 3541 Nutzer ihre Ansprüche berechnen
lassen. 1.460 Angebote wurden abgegeben, dies entspricht einem
Kompensationsbetrag von ? 10.813.975,24. Seit Mitte März 2016 wird
nach Prüfung der Richtigkeit die jeweilige Kompensation an betroffene
Investoren ausbezahlt. Gerade in den letzten Tagen der heute
ablaufenden Teilnahmefrist ist die Zahl jener, die ihre Ansprüche im
Zusammenhang mit Verlusten aus Investitionen in Meinl European Land
ohne Kosten bereinigen wollen, sprunghaft angestiegen.

Der Vorstand der Stichting Atrium Claim hat daher die Verlängerung
der Teilnahmefrist um weitere 3 Monate einmalig durchgesetzt. Sohin
haben betroffene Investoren bis 17.07.2016 Zeit, sich online auf
www.atriumclaim.com zu registrieren und ihren Ersatzbetrag von den
insgesamt 60 Millionen von AERE und Meinl Bank AG zur Verfügung
gestellten Kompensationsfonds abzurufen. Diese neue Art der
Schadensbereinigung ohne weitere Kosten ist derzeit die einzige
Möglichkeit, um rasch und effizient eine Ersatzleistung für Ansprüche
aus dem Erwerb von MEL in den Jahren 2002 bis inklusive 2007 zu
erhalten. Der IVA - Interessensverband für Anleger unterstützt ebenso
diese revolutionäre Art des Sammelvergleiches und empfiehlt die
Teilnahme.

Die Stichting Atrium Claim hofft mit dieser Verlängerung der




Teilnahmefrist nunmehr allen betroffenen Investoren ausreichend
Möglichkeit zur Prüfung und Teilnahme an der Gesamtbereinigung zu
bieten.

Rückfragehinweis:
Breiteneder Rechtsanwalt GmbH, RA Mag. Eric Breiteneder
office(at)breiteneder.pro / +43 1 512 98 88

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Datum: 18.04.2016 - 16:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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