(ots) - Der Landesverband Windenergie Schleswig-Holstein
unterstützt einen Entschließungsantrag der Bundesländer
Schleswig-Holstein, Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Förderung von
Bürgerwindparks. Nach diesem Antrag sollen Bürgerwindparks bei
Ausschreibungen eine Zuschlagsgarantie bekommen, ohne vorher ein
konkretes Angebot abgeben zu müssen. Die Konditionen für den Zuschlag
richten sich nach dem rentabelsten Gebot der Wettbewerber. Ãœber den
Antrag auf Initiative der Landesregierung Schleswig-Holstein berät
der Bundesrat am kommenden Freitag, 22. April 2016.
"Bürgerwindparks genießen in der Bevölkerung eine viel höhere
Akzeptanz als institutionelle Investorenmodelle. Zudem kommen die
Gewinne bei Bürgerprojekten den Kommunen zugute und fließen nicht an
fremde Konzerne, die sich eventuell sogar im Ausland befinden", sagt
Nicole Knudsen, Geschäftsstellenleiterin des Landesverbands. "Das
Ziel der Landesregierungen ist es, Bürgern weiterhin eine Beteiligung
an nachhaltigen Energieprojekten zu ermöglichen und die Wertschöpfung
in der Region zu halten. Das begrüßen wir ausdrücklich", so Knudsen.
Ansonsten bestehe die Gefahr, Bürger zum desinteressierten Zaungast
der Energiewende zu machen.
Hintergrund: Nach dem aktuellen Entwurf der EEG-Novelle wird die
Vergabe von Windenergie-Ausbaukapazitäten ab 2017 bundesweit
ausgeschrieben. Dabei gibt die Bundesregierung eine
Gesamt-Leistungsmenge vor, beispielsweise 400 Megawatt (MW) pro
Quartal eines Jahres. Auf Teilmengen davon, beispielsweise 20 MW,
können sich solche Unternehmen oder Bürger bewerben, welche bereits
die Flächen für potenzielle Windenergieanlagen vorweisen können. Der
Standort ist dabei unerheblich. Er kann sich genauso in Nordfriesland
wie in Südbayern befinden.
In ihrer Bewerbung nennen die Bieter den Preis pro produzierter
Kilowattstunde (Einspeisevergütung), den sie verlangen, um die Anlage
zu errichten, beispielsweise 6 Cent pro Kilowattstunde. Vereinfacht
beschrieben, erteilt die Bundesnetzagentur die Zuschläge in
Reihenfolge der niedrigsten Gebote, bis die jeweilige Ausbaumenge von
beispielsweise 400 MW erreicht ist.
Zu befürchten ist, dass Bürgerwindparks nach diesem System nicht
zum Zuge kommen, weil das Investitionsrisiko für Flächen und
Projektierungen zu hoch ist und weil institutionelle Anleger über
einen Preiskampf einen Verdrängungswettbewerb einleiten werden. In
einzelnen EU-Ländern wie Spanien bewerben sich bereits Interessenten
mit einem "Mindestpreis" von 0 Cent, nur um in den Markt zu kommen.
Mit dem Bundesrats-Entschließungsantrag wollen die fünf Bundesländer
dieser Gefahr entgegentreten. Die Initiative sieht vor, dass
Bürgerenergieprojekte garantiert jeweils zu den Konditionen des
höchsten erfolgreichen Angebots jeder Ausschreibungsrunde den
Zuschlag bekommen - beispielsweise zu 8 Cent pro Kilowattstunde.
Pressekontakt:
Bundesverband Windenergie
Nicole Knudsen
Leiterin Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein
Tel.: (04841) 663210
E-Mail: sh(at)bwe-regional.de