(ots) - Gemeinsames Engagement für Menschen mit einer
Beeinträchtigung: KBV und KZBV setzen sich für einen besseren Zugang
zur ambulanten Versorgung ein.
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem
Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte
dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu
gestalten", erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin.
"Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten,
flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen
Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische
Verpflichtung. Angesichts erheblicher Kosten - insbesondere beim
barrierearmen Aus- und Umbau so genannter Bestandspraxen - bedarf es
allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und
Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können.
Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV wurde nun im
Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Für die Kolleginnen und
Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal", sagte Dr.
Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV).
Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen
Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere
Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die
Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen
können. "So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das
Qualitätszirkel-Modul "Barrieren identifizieren - auf dem Weg zur
barrierearmen Praxis" ins Leben gerufen", erläuterte der Vorstand der
KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann.
Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach
den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten
verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in
keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die
das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV
erstellt hat. Darin wurden - je nach Lage, Stockwerk, Alter und
technischer Ausstattung - notwendige Investitionen kalkuliert, die
mitunter im sechsstelligen Bereich liegen. Der Arbeitsentwurf des
Nationalen Aktionsplans sieht daher unter anderem vor, dass das
Fördermerkmal "Barrierefreiheit" innerhalb vorhandener
Förderprogramme - etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) - so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von
Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt
werden können.
Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit
einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen
Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden
Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen
Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen
Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen
Versorgung weiter voran zu bringen.
Das Gutachten des Büros Opper für die KBV findet sich hier.
Die Broschüre "Barrieren abbauen - Ideen und Vorschläge für Ihre
Praxis" der KBV kann hier heruntergeladen werden. Zudem haben
ärztliche und zahnärztliche Institutionen zu dem Thema anlässlich
einer gemeinsamen Tagung im Jahr 2013 eine Dokumentation
herausgegeben.
Die KZBV-Anwendung "Virtueller Rundgang durch eine barrierearme
Zahnarztpraxis" kann unter rundgang.kzbv.de abgerufen werden. Darüber
hinaus hat die KZBV auf ihrer Website eine Checkliste für die
barrierearme Ausgestaltung einer Praxis veröffentlicht. Mit der
KZBV-App "Zahnarztsuche" können Patienten mit dem Kriterium
"Barrierearmut/Barrierefreiheit" die Praxis ihrer Wahl finden.
Pressekontakt:
Pressekontakt KZBV:
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kai Fortelka,
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de
Pressekontakt KBV:
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