PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG / Einladung zur
Hauptversammlung

ID: 1346916

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rosenbauer International AG / Leonding, FN 78543 f / ISIN
AT0000922554

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 24.
ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am
Freitag, dem 20. Mai 2016, um 10.00 Uhr, im Palais Kaufmännischer
Verein, Bismarckstraße 1-3/Landstraße 49, 4020 Linz ein.

1.Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für
die Ge­winnverwendung, des Corporate-Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015 2.Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2015
4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 5.Wahl des Abschlussprüfers
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 6.Wahl eines
Mitglieds in den Aufsichtsrat 7.Beschlussfassung über die
Ermächtigung des Vorstandes a)zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs
1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als
auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b)gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen




über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c)das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt
erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung 8.Beschlussfassung
über die Änderung der Satzung in § 12

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 29. April 2016 auf der Internet­seite der Gesellschaft
unter www.rosenbauer.com zugänglich: - Jahresabschluss mit
Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, - Erklärung des
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gem § 87 Abs 2
AktG samt Lebenslauf, - Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG
iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 7 -
Bezugsrechtsausschluss bzw. umgekehrter Bezugsrechtsausschluss,
Erwerb eigener Aktien, - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text
dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Haupt­versammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April 2016 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 Leonding, Paschinger
Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die De­potbe­stätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 10. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding,
Paschinger Straße 90, Ab­teilung Investor Relations, Mag. Gerda
Königstorfer, oder per E- Mail ir(at)rosenbauer.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktio­närsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nach­zuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Ta­gesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4060 Leonding,
Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda
Königstorfer, oder per E-Mail ir(at)rosenbauer.com übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Ãœbermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt
6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. Mai 2016 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rosenbauer.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 10. Mai 2016
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch
eine Depotbestäti­gung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 17. Mai 2016 aus­schließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder
Boten Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Frau Mag.
Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax:
+43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail:
ir(at)rosenbauer.com; wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT:
GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text
angeben

Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung
seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung
vor der Hauptversammlung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Perso­nen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000922554, - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 10. Mai 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver­sammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen: Per Post oder Boten Rosenbauer International AG Investor
Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90
4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda
Königstorfer Per E-Mail: ir(at)rosenbauer.com; wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 19. Mai 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Als
besonderer Service steht den Aktionären Dr. Johannes
Freiler-Waldburger, General Counsel and Group Compliance Officer, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Johannes Freiler-Waldburger ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com ein
spezielles Voll­machtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-
Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Dr. Johannes Freiler- Waldburger, General Counsel and Group
Compliance Officer, unter Tel. +43 (732) 6794-5316 oder E-Mail
Johannes.Freiler-Waldburger(at)rosenbauer.com.

Der Aktionär hat Dr. Johannes Freiler-Waldburger Weisungen zu
erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Dr. Johannes
Freiler-Waldburger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Dr. Johannes Freiler-Waldburger übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesell­schaft im Betrag
von EUR 13.600.000,-- eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Haupt­versammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.000.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und bei der Registrierung einen
gültigen, amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu
halten.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.

Leonding, im April 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer(at)rosenbauer.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rosenbauer International AG
Paschingerstrasse 90
A-4060 Leonding
Telefon: +43(0)732 6794 568
FAX: +43(0)732 6794 89
Email: ir(at)rosenbauer.com
WWW: www.rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 20.04.2016 - 08:07 Uhr
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