PresseKat - UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April: Blinde und sehbehinderte Menschen habe

UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April: Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf Bücher

ID: 1347026

(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
die Bundesregierung anlässlich des Welttags des Buches auf, den
"Vertrag von Marrakesch" endlich umzusetzen. Dieses völkerrechtliche
Ãœbereinkommen aus dem Jahr 2013 sichert Menschen mit Lese- und
Sehbehinderungen den Zugang zu Büchern und kulturellen Werken in
barrierefreien Formaten wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch.
Obwohl die Bundesregierung den Vertrag unterstützt, hat sie ihn noch
nicht ratifiziert. Grund dafür ist ein Streit mit der EU-Kommission
über die Frage, wer für die Umsetzung des Vertrags zuständig ist.

"Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der Streit
mit der Europäischen Kommission zügig beigelegt wird", fordert
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Schon vor Beilegung des
Streits solle die Bundesregierung barrierefreie Formate fördern und
das deutsche Urheberrecht so anpassen, dass blinden, seh- und
lesebehinderten Menschen mehr Bücher zur Verfügung stünden. "Es ist
aus menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar, dass der Zugang
zu Büchern an diesen rechtlichen und praktischen Hürden scheitert",
so Aichele weiter.

Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben in Deutschland
Zugang zu maximal fünf Prozent aller hierzulande verlegten Werke der
Literatur, Kunst und Wissenschaft. Grund dafür sind Regelungen im
deutschen Urheberrecht und die geringen Gewinnaussichten für die
Verlage bei der Produktion für kleinste Abnehmerkreise.

Der Vertrag von Marrakesch sieht gesetzliche Regelungen vor, die
es möglich machen, Werke ohne Zustimmung der Rechtsinhaber in
wahrnehmbare Formate zu überführen. Darüber hinaus enthält er ein
Regelwerk für den Austausch von barrierefreien Werken über
Ländergrenzen hinweg. Er wurde im Rahmen der Weltorganisation für




intellektuelles Eigentum (WIPO) erarbeitet und am 27. Juni 2013
verabschiedet.

Die Europäische Kommission hat im September 2015 beim Europäischen
Gerichtshof die Klärung der Frage beantragt, ob ausschließlich die EU
für den Abschluss des Vertrags von Marrakesch zuständig ist. Bis zur
Klärung dieser Frage können Jahre vergehen. Aufgrund der ungeklärten
Rechtslage sind bislang weder die Mitgliedstaaten noch die
Europäische Union dem Übereinkommen beigetreten.

Die Generalkonferenz der UNESCO hat 1995 den 23. April zum
"Welttag des Buches und des Urheberrechts" ausgerufen.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen:

Valentin Aichele (2016): Mehr barrierefreie Bücher. Warum der
Vertrag von Marrakesch endlich umgesetzt werden muss. Position Nr. 1.
Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

http://ots.de/ZqLQB



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 20.04.2016 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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