(ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erklärt Beate Rudolf,
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir begrüßen, dass das Gericht auf die Einhaltung
rechtsstaatlicher Standards bei der Terrorismusbekämpfung dringt. Das
ist gerade nach den Anschlägen von Paris und Brüssel besonders
wichtig. Das Gericht stellt klar, dass dem internationalen
Informationsaustausch deutscher Sicherheitsbehörden dort Grenzen zu
setzen sind, wo in den Empfängerländern Menschenrechtsverletzungen
drohen und wo Daten in den Herkunftsstaaten menschenrechtswidrig
erlangt wurden. Damit ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die
beanstandeten Regeln des BKA-Gesetzes bis zum Sommer 2018 zu
überarbeiten. Dabei sollten auch die Übermittlungsvorschriften der
Nachrichtendienste überprüft und der bislang unregulierte Empfang von
Informationen gemäß den Vorgaben des Gerichts rechtlich begrenzt
werden."
Weitere Informationen
Eric Töpfer (2015): Rechtsschutz im Staatsschutz? Das
Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und
Extremismusbekämpfung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
http://ots.de/VnNqG
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