PresseKat - Arbeiten im Freien erhöht das Risiko für hellen Hautkrebs

Arbeiten im Freien erhöht das Risiko für hellen Hautkrebs

ID: 1347554

(ots) - Personen, die ungeschützt vor intensiver
Sonneneinstrahlung längere Zeit im Freien arbeiten müssen, entwickeln
mit höherer Wahrscheinlichkeit hellen Hautkrebs im Vergleich zu
Menschen, die nicht im Freien arbeiten.

Zum 1. Januar 2015 wurde eine bestimmte Form des hellen
Hautkrebses (Plattenepithelkarzinom) sowie dessen Vorstufen (multiple
aktinische Keratosen) in die amtliche Liste der Berufserkrankungen
(BK-Nr. 5103) aufgenommen. Die Kosten für die Behandlung multipler
Aktinischer Keratosen (AK) durch beruflich bedingte UV-Exposition
werden nach erfolgreicher Antragsstellung des betroffenen
Arbeitnehmers von der Unfallversicherung getragen.

Der im renommierten "Journal of the European Academy of
Dermatology and Venereology" veröffentlichte, von LEO Pharma
unterstützte Beitrag, berichtet, dass die sogenannten
"Outdoor-Arbeiter" ein zwei- bzw. dreifach höheres Risiko für das
Auftreten von Plattenepithelkarzinomen bzw. Aktinischen Keratosen
haben (S.M. John et al., 2016). Außerdem werden von den Hautexperten
effizientere Maßnahmen zum Schutz vor ultravioletter Sonnenstrahlung
durch entsprechende Schutzmaßnahmen und eine bessere firmeninterne
Weiterbildung gefordert.

Dr. med. Hans Joachim Hutt, Director Scientific Affairs bei LEO
Pharma, erklärte: "Wir müssen die Outdoor-Worker besser vor hellem
Hautkrebs und Aktinischen Keratosen schützen und ihr Wissen über
diese Hauterkrankung verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur
Vermeidung von hellem Hautkrebs und zur besseren Früherkennung der
typischen Symptome. Nur so kann die Zunahme dieser gefährlichen
Hauterkrankung aufgehalten werden".

Zu den geforderten Maßnahmen gehören die Weiterbildung über
effektiven Hautschutz, Screening-Programme für Outdoor-Arbeiter mit
sehr hohem Risiko, standardisierte Messmethoden für die




Sonnenexposition während der Arbeitszeit und nicht zuletzt auch eine
verbesserte Registrierung von AK und hellem Hautkrebs in den
nationalen Krebsregistern.

Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 250.000 bis 400.000
Menschen neu an aktinischen Keratosen und über 25.000 an einem
Plattenepithelkarzinom der Haut. Aktinische Keratosen wurden lange
Zeit als "Alterserscheinung" bagatellisiert. Heute setzt sich jedoch
zunehmend die Erkenntnis durch, dass es sich um eine
behandlungsbedürftige, chronische Hauterkrankung handelt.

Bereits im Jahr 2015 wurden in Deutschland Plattenepithelkarzinome
der Haut und flächig auftretende aktinische Keratosen als
Berufskrankheit anerkannt. Die UV-Strahlung der Sonne ist der
Hauptrisikofaktor für die Entstehung dieser Hauttumore. Denn wer
beruflich in den Sommermonaten lange im Freien arbeitet, ist auch
vermehrt der ultravioletten Strahlung der Sonne ausgesetzt.

Betroffene Gruppen sind unter anderem: Bauarbeiter, Skilehrer,
Landwirte, Gärtner, Polizisten, Briefträger, Bedienstete in der
Fischerei und Seefahrt, Dachdecker, Zimmerleute, Maurer,
Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken, Straßenarbeiter,
Bademeister, Bergführer und Winzer. Nicht vergessen darf man
Arbeiter, die in südlichen Ländern tätig sind und die dort einer sehr
hohen UV-Strahlung ausgesetzt sind. Der Hauttyp spielt übrigens keine
Rolle für die Anerkennung als Berufskrankheit, da er das Risiko für
die Krebsentstehung durch die außerberufliche und die berufliche
UV-Belastung gleichermaßen modifiziert.

Bei der Anerkennung als Berufskrankheit (BK Nr. 5103:
Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut
durch natürliche UV-Strahlung) übernimmt die Berufsgenossenschaft
alle notwendigen Kosten für die hautärztliche Versorgung und auch für
die Therapieverfahren, die im Leistungsumfang der Gesetzlichen
Krankenversicherung nicht enthalten sind. Die Ausgaben für
Sonnenschutz-Präparate werden ebenfalls von der Berufsgenossenschaft
getragen.

Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der
Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung rechnet mit etwa 40.000 Fällen, in denen gemäß der
Ziffer BK5103 heller Hautkrebs als Berufserkrankung angezeigt wird.

Für ausführlichere Informationen besuchen Sie bitte
www.leo-pharma.de

Literaturhinweis
John SM, et al.:
Consensus report: Recognizing non-melanoma skin cancer, including
actinic keratosis, as an occupational disease - A Call to Action.
J Eur Dermatol Venereol. 2016;30 (Suppl. S3):38-45



Pressekontakt:
LEO Pharma GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Schick
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Mail: thomas.schick(at)leo-pharma.com


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Datum: 21.04.2016 - 09:00 Uhr
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