PresseKat - "Und ras bitte nicht!" - Was beim Verleih eines Autos zu beachten ist

"Und ras bitte nicht!" - Was beim Verleih eines Autos zu beachten ist

ID: 1347602

(ots) -

- Jeder zehnte deutsche Autobesitzer verleiht sein Auto regelmäßig
oder ab und zu an Freunde.
- Freundschaftsdienst ohne Stress: Was Autobesitzer beachten
sollten, wenn sie das eigene Fahrzeug verleihen.

Sein Auto an Freunde oder Familienmitglieder zu verleihen, ist für
viele Fahrzeugbesitzer ein selbstverständlicher Freundschaftsdienst,
wie eine forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt zeigt.(1) So
vertrauen 39 Prozent der Autobesitzer in Deutschland das eigene
Gefährt zumindest ab und zu anderen Personen an. 27 Prozent davon
verleihen ihr Auto an Freunde, 22 Prozent an Geschwister und 20
Prozent an die Eltern. Nur sehr wenige verleihen ihr Auto an Bekannte
(9 Prozent) oder an Arbeitskollegen (6 Prozent). Roman Wagner,
Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, was bei einem
Autoverleih im Hinblick auf die Kfz-Versicherung zu beachten ist.

Den Versicherer informieren

Ist im Versicherungsvertrag angegeben, dass das versicherte
Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird,
profitiert der Versicherungsnehmer von günstigeren Beiträgen. Wird
das Auto dann ausgeliehen, kann das teuer werden. Bei einem Unfall
zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schäden, die einem Dritten
entstanden sind. Der Versicherte muss jedoch unter Umständen im
Anschluss die Beiträge nachzahlen, die er aufgrund der vertraglichen
Vereinbarungen zuvor gespart hat. Zudem hat der Kfz-Versicherer die
Möglichkeit, eine Vertragsstrafe zu erheben. Dies kann ein kompletter
Jahresbeitrag sein. "Wer bei seiner Versicherung angibt, dass
beliebige Fahrer das Auto nutzen dürfen, ist in jedem Fall auf der
sicheren Seite", so Roman Wagner.

Höherer Vollkasko-Beitrag nach einem Unfall

Verursacht ein im Kfz-Vertrag nicht angegebener Fahrer mit einem




geliehenen Auto einen Unfall, kommt die Vollkasko-Versicherung für
die Schäden am Fahrzeug auf - abzüglich einer ggf. vereinbarten
Selbstbeteiligung. Im Anschluss wird der Kfz-Versicherungsvertrag in
eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der
Versicherungsnehmer muss somit künftig einen höheren
Vollkasko-Beitrag zahlen. "Problematisch wird es, wenn für das Auto
gar kein Vollkasko-Schutz besteht", sagt Roman Wagner. "Ein Unfall
kann dann zur echten Belastungsprobe für die Freundschaft werden.
Denn auch die Privat-Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall
nicht."

(1) Repräsentative forsa-Studie "Deutschland mobil 2015" im
Auftrag von CosmosDirekt. Im September 2015 wurden 2.006 deutsche
Autofahrer ab 18 Jahren befragt.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-autoverleih2016

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter
www.cosmosdirekt.de.



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Unternehmenskommunikation
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Datum: 21.04.2016 - 10:00 Uhr
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Kategorie:

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