(ots) - Anlässlich der morgigen
Ministerpräsidentenkonferenz, bei der über das Eckpunktepapier des
Koalitionssauschusses der Bundesregierung vom 13. April zu einem
Integrationsgesetz beraten wird, erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:
"Die Ministerpräsidenten wie die Bundesregierung sollten von dem
Vorhaben Abstand nehmen, Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge
einzuführen. Wohnsitzauflagen sind schwere, unverhältnismäßige
Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des
Wohnsitzes. Die Auflagen schränken die Betroffenen auch bei der
Ausübung weiterer Rechte und in ihrer Lebensgestaltung erheblich ein.
Solche Auflagen, nicht nur für Flüchtlinge im Asylverfahren, sondern
auch für anerkannte Flüchtlinge vorzusehen, verstoßen gegen die
Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische
Menschenrechtskonvention.
Wohnsitzauflagen passen auch nicht in ein Integrationsgesetz, sie
sind vielmehr ein ernstes Integrationshindernis: Sie hindern die
Betroffenen daran, Arbeit aufzunehmen oder eine Wohnung zu finden.
Sie zwingen sie unter Umständen, in Massenunterkünften zu bleiben.
Wohnsitzauflagen führen ferner dazu, dass es erschwert oder sogar
unmöglich gemacht wird, familiäre und freundschaftliche Bindungen
aufrecht zu erhalten.
Auch das Argument, Wohnsitzauflagen würden Planungssicherheit für
die Kommunen schaffen, überzeugt nicht: Die Einführung von rechtlich
angreifbaren Wohnsitzauflagen bringt keine Sicherheit für die
Kommunen.
Integration erreicht man nicht durch Zwangsmittel wie
Wohnsitzauflagen. Vielmehr sollten Bund, Länder und Kommunen in
Reaktion auf die gestiegene Anzahl von Menschen, die in Deutschland
Schutz suchen und als schutzbedürftig anerkannt werden, die
Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe erhöhen. Dazu gehören etwa
ein schneller Zugang für Kinder zu Kindertageseinrichtungen, eine
zügige Einschulung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen,
ortsnahe Angebote für Sprachkurse, Angebote und Programme für den
Einstieg ins Arbeitsleben beziehungswiese in eine berufliche
Ausbildung junger Menschen vor Ort.
Kurzum: In den Kommunen müssen Rahmenbedingungen geschaffen
werden, damit die Menschen sich entfalten und ihre Potentiale
einbringen können und bleiben wollen. Die Grundlage von
Integrationspolitik muss sein, dass die Menschen, um die es geht, als
Subjekte begriffen werden, nicht als Masse, die an bestimmten Orten
festgesetzt werden kann."
Weiterführende Informationen:
Menschenrechtliche Bewertung von Wohnsitzauflagen für anerkannte
Flüchtlinge. Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
(09.03.2016) http://ots.de/tjqzQ
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