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Erstaunlich, wie schnell die Zeit vergeht. Das Frühjahr ist wieder
fast rum und irgendetwas wollte man doch noch erledigen - nur was?
Wenn Ihnen jetzt die Steuererklärung einfällt, kriegen Sie zu Recht
Schweißperlen auf die Stirn, denn in Sachen Abgabefrist ist mit den
Finanzämtern nicht zu spaßen. Bis wann man seine Steuererklärung
abgeben muss und was passiert, wenn man diese Frist verschwitzt, weiß
Oliver Heinze.
Sprecher: Grundsätzlich gilt der 31. Mai als Stichtag für die
Abgabe der Steuererklärung. Verpassen Sie dieses Datum, drohen
mehrere Erinnerungsschreiben inklusive neuer Abgabetermine. Lassen
Sie auch diese verstreichen, drohen Zwangsgeld und
Verspätungszuschlag, so Christina Georgiadis vom
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz: VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:23 Min.): "Der
Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten
Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Das heißt, je später
Sie abgeben, umso höher können die Gebühren ausfallen. Lassen Sie
außerdem auch den letzten Abgabetermin verstreichen, wird der
Finanzbeamte schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen - und das
fällt meistens eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen
dann mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten."
Sprecher: Eine Fristverlängerung kann man mit einem formlosen
Schreiben bis 31. Mai beim Finanzamt beantragen. In der Regel stimmt
das Amt auch zu. Etwas Zeit kann man sich aber auch verschaffen, wenn
man erst mal nur die Formulare abgibt, zum Beispiel den Mantelbogen
mit den Angaben zur Person und den Sonderausgaben. Oder auch die
sogenannte Anlage N ...
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:18 Min.): "Für Arbeitnehmer ganz
wichtig ist die Anlage 'N', denn hier werden alle Daten von der
Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Nur wer hier alle seine
Werbungskosten einträgt, kann sie auch absetzen. Daneben gibt es noch
knapp 20 weitere Formulare wie Anlage Kind oder Anlage
Vorsorgeaufwand, die je nach Ausgaben wichtig für Sie sein können."
Sprecher: Handwerkerrechnungen oder Arztkostennachweise kann man
beim Finanzamt nachreichen. Wer Hilfe bei der Steuererklärung
benötigt und außerdem bis zum 31. Dezember Zeit für die Abgabe haben
möchte, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."
Bis zum 31. Mai müssen Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben.
Wenn Sie wissen, dass Sie die Frist nicht einhalten können,
beantragen Sie schriftlich eine Fristverlängerung beim Finanzamt. Mit
den Profis vom Lohnsteuerhilfeverein haben Sie Zeit bis zum 31.
Dezember. Mehr Infos zum Thema Abgabefrist finden Sie auch im
Internet unter www.vlh.de.
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Christina Georgiadis
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