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Das Aufgebot ist bestellt, die Location gebucht, das
Hochzeitskleid sitzt perfekt. Doch selbst wenn alles bis ins kleinste
Detail geplant ist, kann das Leben bisweilen einen Strich durch die
Rechnung machen. Der Albtraum eines jeden Brautpaares: die Hochzeit
fällt wegen einer Grippe, eines Magendarminfekts oder eines
gebrochenen Beins ins Wasser. Die Folge: ein frustriertes Brautpaar,
enttäuschte Gäste und zu allem Überfluss auch noch oftmals
beträchtliche Stornokosten. Daher stellen wir in diesem Monat die
Frage:
Gibt es einen Versicherungsschutz, wenn ich eine Privatfeier, zum
Beispiel meine Hochzeit, absagen muss?
Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter der AWP P&C S.A., antwortet:
"Wenn Sie eine Feier planen und diese abgesagt werden muss, weil eine
der versicherten Personen oder ein naher Angehöriger krank wird oder
aus einem anderen versicherten Grund nicht an der Party teilnehmen
kann, sichert unser Privatfeier-Stornoschutz sämtliche Kosten für die
Stornierung ab - nicht nur in Deutschland, sondern sogar europaweit.
Dies gilt auch, wenn beispielsweise Trauzeugen oder Paten
krankheitsbedingt ausfallen."
Versichert sind durch den Privatfeier-Stornoschutz alle
veranstaltungsbezogenen Kosten ohne Selbstbehalt. Dazu zählen die
Kosten für einen gebuchten Saal genauso wie die für das Catering, das
Unterhaltungsprogramm, den Fahrdienst und sogar für Fotografen oder
Video-Teams. Wenn ein Dienstleister kurzfristig ausfallen oder
absagen sollte, unterstützt das Assistance-Team der AGA die
Partyveranstalter sogar bei der Suche nach einem Ersatz.
Die Prämie für den Privatfeier-Stornoschutz errechnet sich dabei
nach den Kosten für die geplante Feier. Bei einer Feier für 2.500,-
Euro beträgt sie beispielsweise 49,- Euro. Ein Abschluss der
Versicherung ist bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung möglich.
"Sollten Braut oder Bräutigam allerdings kalte Füße bekommen,
zählt das nicht als Stornogrund", meint Olaf Nink augenzwinkernd. Mit
dem Privatfeier-Stornoschutz kann das Brautpaar dem Hochzeitstag also
entspannt entgegen fiebern.
Der Privatfeier-Stornoschutz kann im Reisebüro oder online auf der
AGA Homepage abgeschlossen werden. Bildunterschrift:
Wenn die Hochzeit ins Wasser fällt: Gut abgesichert mit dem
Privatfeier-Stornoschutz der Allianz Global Assistance.
Allianz Global Assistance
Allianz Global Assistance besteht in Deutschland aus zwei
Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland (vor dem
1.3.2016 AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland) sowie
der AGA Service Deutschland GmbH.
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Anbieter von
Spezialversicherungen für Reise, Freizeit und Auslandsaufenthalte,
die unter anderem unter dem Namen ELVIA Reiseschutz vermarktet
werden. Sie ist eine deutsche Geschäftseinheit von AWP P&C S.A. (St.
Ouen bei Paris). Allianz Worldwide Partners ist ein führender
globaler B2B2C-Spezialist, der maßgeschneiderte Lösungen in fünf
Kompetenzfeldern anbietet: weltweite Assistance, internationale
Angebote für Gesundheit und Leben, globale Automobilindustrie,
Reiseversicherung und digitale Produkte. Die einzigartige Kombination
aus Versicherung, Service und Technologie wird durch die
international bekannten Marken Allianz Global Assistance, Allianz
Worldwide Care und Allianz Global Automotive angeboten.
AGA Service Deutschland GmbH
Sie zählt zu den führenden Anbietern von Assistance-Leistungen in
Deutschland. Ihre Services umfassen Hilfsleistungen und
Dienstleistungsmodule rund um die Bereiche Auto & Mobilität, Reise,
Medizin & Gesundheit, Geräteschutz und Haus. 49 Prozent der
Unternehmensanteile werden von der Allianz-Versicherungs-AG gehalten,
die übrigen 51 Prozent von AWP P&C S.A. (St. Ouen bei Paris).
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern
oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen
mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden
sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der
anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus
dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel
aus Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten,
Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise
Tendenzen und, insbesondere im Bank- und Kapitalanlagebereich, aus
dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren.
Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel
Marktschwankungen und Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie
nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss
haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit
und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten
Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst
werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US
Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Keine Pflicht
zur Aktualisierung Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung,
Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt ferner
keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu
aktualisieren.
Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Monika Reitsam-Rieger
Stellvertretende Leiterin Unternehmenskommunikation
Assistant Director Corporate Communication
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Telefon: (089) 26 20 83 - 4113
Fax: (089) 26 20 83 - 554113
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