PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Josef Manner& Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

EANS-Hauptversammlung: Josef Manner& Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung
(mit Dokument)

ID: 1348070

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN 40643 w
ISIN AT0000728209

Einberufung
der 101. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptver­sammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Dienstag, dem
24. Mai 2016, um 9 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2.

Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Ge­schäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Ge­schäftsjahr 2015
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs 2
8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 3. Mai 2016 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at bzw.
http://josef.manner.com/ de/investor-relations zugänglich:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,





· Corporate-Governance-Bericht,

· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrats,
für das Geschäftsjahr 2015;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,
· Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
· Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
· vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3. Mai 2016 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien,
Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim,
zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätes­tens am 12. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße
6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail
b.neckhaim(at)manner.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeit­punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übri­gen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand übermittelt werden. Die
Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1171 Wien,
Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder
per E-Mail b.neckhaim(at)manner.com übermittelt wer­den.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Ãœbermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt
6 der Tagesord­nung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. Mai 2016 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvor­schlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Um­stände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2016 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 19. Mai 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Boten: Köppel 60,
AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail: anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000728209 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000728209,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 14. Mai 2016 bezie­hen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver­sammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Boten: Köppel 60,
AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48
Per E-Mail: anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at
wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar. Sofern
die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai
2016 bis 14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 1.890.000 Stück. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation
einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.

Wien, im April 2016

Der Vorstand
der
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/tmavCGZS

Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.steinhart(at)manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim(at)manner.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/tmavCGZS


Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 148822 3291
FAX: +43 1 486 21 55
Email: a.kunzmann(at)manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 22.04.2016 - 07:59 Uhr
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