PresseKat - EU-Vergleich der Arbeitskosten 2015: Deutschland auf Rang acht

EU-Vergleich der Arbeitskosten 2015: Deutschland auf Rang acht

ID: 1349226

(ots) - Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft
bezahlten im Jahr 2015 durchschnittlich 32,70 Euro für eine
geleistete Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit
innerhalb der Europäischen Union (EU) auf Rang acht. Gemessen am
EU-Durchschnitt zahlten Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft
26 % mehr für eine Stunde Arbeit. Im Vergleich beispielsweise zum
Nachbarland Frankreich (35,70 Euro) waren es aber gut 8 % weniger.
Dänemark hatte mit 42,70 Euro die höchsten Arbeitskosten je
geleistete Stunde, Bulgarien mit 4,10 Euro die niedrigsten.

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen
Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2015
durchschnittlich 38,00 Euro. Hier lag Deutschland im EU-weiten
Vergleich auf Rang vier. Eine Stunde Arbeit in der deutschen
Industrie war damit 44 % teurer als im EU-Durchschnitt (26,30 Euro)
und kostete knapp 3 % mehr als in Frankreich (37,00 Euro). Bei den
marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten
von 29,90 Euro pro geleistete Arbeitsstunde europaweit auf dem
neunten Platz (15 % über dem EU-Durchschnitt und 16 % unter dem Wert
für Frankreich).

Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den
Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2015 zahlten die Arbeitgeber in
Deutschland in der Privatwirtschaft auf 100 Euro Bruttoverdienst
zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit waren die Lohnnebenkosten
in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weiten
Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 14. Auf 100 Euro Lohn
wurden in Schweden (48 Euro), Frankreich (46 Euro) und Belgien (44
Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die
niedrigsten. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die




Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen
Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für
die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die
Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Walter Joachimiak,
Telefon: (0611) 75-2689,
www.destatis.de/kontakt




Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de


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Datum: 26.04.2016 - 08:00 Uhr
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