PresseKat - Abgasmessungen: Was Verbraucher jetzt wissen müssen / VCD beantwortet die wichtigsten Fragen im Abg

Abgasmessungen: Was Verbraucher jetzt wissen müssen / VCD beantwortet die wichtigsten Fragen im Abgasskandal

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(ots) - Mit den Untersuchungsergebnissen von 53 in
Deutschland besonders beliebten Dieselfahrzeugen steht seit
vergangenen Freitag offiziell fest, nicht nur VW-Fahrzeuge sondern
Pkw verschiedenster anderer Hersteller überschreiten die
Stickoxidgrenzwerte im Realbetrieb um ein Mehrfaches. Was bedeutet
das für die Halter von Dieselfahrzeugen? Der ökologische Verkehrsclub
VCD bringt Licht ins Dunkel und erläutert die möglichen Konsequenzen
aus Verbrauchersicht.

Was wurde untersucht?

Die Untersuchungskommission im Auftrag des
Bundesverkehrsministeriums sollte prüfen, ob neben Volkswagen weitere
Fahrzeughersteller eine unerlaubte Abschaltungsvorrichtung bei der
Abgasreinigung verwenden. 53 Diesel-Pkw wurden dafür im Labor als
auch auf der Straße getestet. Entsprechend den ermittelten
Stickoxidwerten, wurden die Fahrzeuge in drei Gruppen eingeteilt. In
Gruppe I befinden sich 27 Fahrzeuge, die entweder ein unauffälliges
Verhalten oder einen erhöhten Stickoxidausstoß aufweisen, der jedoch
technisch plausibel durch den Hersteller begründet werden konnte.
Diese Fahrzeuge werden als regelkonform eingestuft. In Gruppe II
befinden sich die Fahrzeuge, bei denen die Hersteller keine
ausreichenden Erklärungen für die überhöhten Realemissionen abgeben
konnten. Das betrifft 22 Fahrzeugmodelle. Fahrzeuge von VW, insgesamt
vier Modelle, mit bereits festgestellten unzulässigen
Abschalteinrichtungen bilden die Gruppe III.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Modelle mit Auffälligkeiten, die nach Ansicht des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) technisch nicht ausreichend erklärbar
sind:

- Alfa-Romeo Giulietta 2.0 (Euro 5)
- Audi A6 3.0 (Euro 5)
- Chevrolet Cruze 2.0 (Euro 5)
- Dacia Sandero 1.5 (Euro 6)
- Fiat Ducato 3.0 (Euro 5)
- Ford C-Max 1.5 (Euro 6); Ford C-Max 2.0 (Euro 6)




- Hyundai ix35 2.0 (Euro 5); Hyundai i20 1.1 (Euro 6)
- Jaguar XE 2.0 (Euro 6)
- Jeep Cherokee 2.0 (Euro 5)
- Range Rover 3.0 (Euro 5)
- Mercedes V250 2.1 (Euro 6)
- Nissan Navara 2.5 (Euro 5)
- Opel Insignia 2.0 (Euro 6); Opel Zafira 1.6 (Euro 6)
- Porsche Macan 3.0 (Euro 6)
- Renault Kadjar 1.6 (Euro 6); Renault Kadjar 1.5 (Euro 6)
- Suzuki Vitara 1.6 (Euro 6)
- VW Amarok 2.0 (Euro 5); VW Crafter 2.0 (Euro 5)

Dazu kommen die vier schon seit dem Herbst bekannten
Diesel-Modelle von VW, die vom KBA nochmals überprüft wurden:

- VW Beetle 2.0 (Euro 5)
- VW Golf Plus 1.6 (Euro 5)
- VW Passat 2.0 (Euro 5)
- VW Polo 1.2 (Euro 5)

Was geschieht mit den betroffenen Fahrzeugen?

Die deutschen Hersteller Audi, Mercedes-Benz, Opel, Porsche und VW
haben bereits mit dem Bundesverkehrsministerium einen freiwilligen
Rückruf vereinbart, bei dem die entsprechenden Modelle modifiziert
werden sollen. Auch bei den Modellen ausländischer Hersteller könnten
ähnliche Aktionen folgen, sofern die zuständigen Zulassungsbehörden
dies anordnen. Kommt es zudem auch in den anderen EU-Ländern zu
Tests, ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Modelle mit
erhöhtem Stickoxidausstoß identifiziert werden. Bei der
KBA-Untersuchung wurden längst nicht alle verfügbaren Motorisierungen
oder gar Typen geprüft.

Was kommt auf die Verbraucher zu und was können sie einfordern?

Die Fahrzeughalter werden in der Regel vom Hersteller informiert,
ob ihr Fahrzeug von der angekündigten "Serviceaktion" betroffen ist
und wann das Fahrzeug in die Werkstatt kann, damit die
Abgasnachbehandlung wieder vollumfänglich funktioniert. Nach der
Serviceaktion darf das Fahrzeug keine Mängel aufweisen, wie z.B.
einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Dies hat das Kraftfahrt-Bundesamt
im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung sicherzustellen.

Im Falle reparaturbedingter Nutzungsausfälle müssen Hersteller
eine Kompensation und im Falle nicht behebbarer Mängel Schadensersatz
leisten.

Für den VCD steht fest, die Verfehlungen der Automobilindustrie
dürfen nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden. Die Hersteller
müssen sich ihrer Verantwortung stellen und für alle möglichen
entstehenden Kosten aufkommen. Sollten diese über das derzeit
geltende Recht hinausgehen, muss die Bundesregierung so schnell wie
möglich die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür
schaffen.



Pressekontakt:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin - Fon 030/280351-12 -
presse(at)vcd.org


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Datum: 26.04.2016 - 09:29 Uhr
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