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TÜV Rheinland: Bei Lärm am Arbeitsplatz vor Hörschaden schützen / 27. April ist Tag gegen Lärm: Lärmschwerhörigkeit eine der häufigsten Berufskrankheiten

ID: 1349333

(ots) - Der 27. April ist dieses Jahr der "Tag gegen den
Lärm". Er informiert über Ursachen von Lärm und seine Auswirkungen
auf die Gesundheit des Menschen. Im Berufsleben sind viele
Mitarbeiter - vom Metallbauer und Schreiner oder Bauarbeiter bis zu
Landwirten und Berufsmusikern - Lärm ausgesetzt. Dieser ist mitunter
so laut, dass er zu einer Lärmschwerhörigkeit führen kann.
"Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Die
Haarzellen im Innenohr werden hierbei dauerhaft geschädigt, eine
Heilung gibt es nicht", sagt Dr. Wiete Schramm, Gesundheitsexpertin
bei TÃœV Rheinland.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung dient dem Schutz
der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit
durch Lärm. Wichtig: Herrschen am Arbeitsplatz dauerhaft 85 Dezibel
(dBA) oder mehr, muss der Beschäftigte den vom Arbeitgeber zur
Verfügung gestellten Gehörschutz tragen. "Eine regelmäßige
arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt ist dann Pflicht.
So kann eine drohende Lärmschwerhörigkeit schon im Frühstadium
erkannt und bei konsequenter Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen
zumindest eine Verschlimmerung verhindert werden", so Dr. Schramm.

Leise Maschinen, schallschluckende Teppiche

Auch im Büro können Telefonklingeln, Gespräche von Kollegen oder
technische Geräte wie Fax und Drucker zu einer Beeinträchtigung der
Konzentration, der Sprachverständlichkeit führen und damit stören.
TÜV Rheinland berät Unternehmen im Rahmen einer
Gefährdungsbeurteilung, wie sich Lärm am Arbeitsplatz wirksam
reduzieren lässt. "Priorität haben technische, dann organisatorische
und schließlich persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen", erläutert die
Expertin. Sie empfiehlt, den Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel oder die
räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Lärmquellen zu prüfen.





In Arbeitsräumen lässt sich die Geräuschkulisse mit
schallabsorbierenden Gegenständen wie Teppichen oder Vorhängen,
abgehängten Decken sowie Regalen und Pflanzen minimieren. In
Großraumbüros sind Ruhezonen ideal, in denen Mitarbeiter ungestört
miteinander reden können, ohne andere zu stören."

Weitere Informationen zum Thema Lärm greift das Magazin "kontakt"
von TÃœV Rheinland in seiner Ausgabe 3/2015 auf. Abrufbar unter
www.tuv.com/kontakt im Internet.



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Datum: 26.04.2016 - 10:00 Uhr
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