PresseKat - EU-Datenschutz-Grundverordnung: Unbefugte werden zum teuren Risiko

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Unbefugte werden zum teuren Risiko

ID: 1349440

(ots) -

- Geldbuße: Bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes
- Access Rights Management wesentlicher Bestandteil der DS-GVO

Die digitale Transformation basiert auf Daten - nicht nur über
Maschinen, Produkte, Fertigungsprozesse, sondern auch über Personen,
Unternehmen und Netzwerke. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO
ist nun endgültig verabschiedet, das teuerste Problem der Wirtschaft
ist der "Unbefugte" geworden. "Ein Mitarbeiter, der in Daten Einblick
hat, obwohl er diese spezifischen Informationen für seine Tätigkeit
nicht benötigt, kann mit dem DS-GVO zum teuren Krisenfall werden. Die
Bußgelder betragen bis zu vier Prozent vom weltweit erwirtschafteten
Jahresumsatz", warnt Matthias Schulte-Huxel, CSO bei 8MAN. Bei einem
Konzern wie Siemens könnte ein ernsthafter Datenskandal also eine
Strafzahlung von mehr als drei Milliarden Euro nach sich ziehen. Als
ernsthafter Verstoß gilt dabei die Nichteinhaltung der Grundsätze in
Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 5) sowie
der Bestimmungen zur Einwilligung betroffener Personen (Artikel 7).
"Es ist wichtiger denn je, im Unternehmen genau zu prüfen und
festzulegen, welche Person in welcher Funktion Zugriff auf welche
Daten und Informationen hat", sagt Matthias Schulte-Huxel.

Access Rights Management wesentlicher Bestandteil

Unbefugte Zugriffe auf Daten sind damit dringlich zu verhindern,
schaffbar ist das nur mit einer firmeninternen Lösung für das Access
Rights Management. Schließlich geht es nicht nur um den Schutz vor
Zugriffen, sondern auch um den Nachweis, dass ein Zugriff nicht
möglich war. "Wir haben unsere Lösung bereits lange vor der DS-GVO so
entwickelt, dass auf Knopfdruck ersichtlich ist, wer welche
Berechtigungen im Unternehmen hat. Anpassungen der Zugriffsrechte
sind dabei ebenso leicht möglich, jeder Eingriff wird dabei




protokolliert und ist revisionssicher verwahrt", sagt Schulte-Huxel
von 8MAN. Über einfache Nutzerschnittstellen können auch
Fachabteilungen die Rechtevergabe umsetzen - jederzeit durch ein
Vieraugen-Prinzip abgesichert. "Die wesentlichen Forderungen der
DS-GVO sind damit erfüllt, um unbefugte Zugriffe auszuschließen", so
der 8MAN CSO.

72 Stunden Meldefrist

In Artikel 31 der DS-GVO ist geregelt, dass eine Verletzung des
Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden nach
Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden ist, unter
der Bedingung, dass die Verletzung zu einem Risiko für die
persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führen
kann. Allerdings müssen auch kleinere Verletzungen intern
dokumentiert werden und jederzeit nachvollziehbar sein. "Auch hier
bietet 8MAN aktive Hilfe, denn auch die Zugriffe werden
protokolliert. Selbst wenn der CIO sich selber alle nötigen Rechte
verleiht, Daten kopiert und nachher die Berechtigungen wieder löscht:
8MAN weiß das", sagt Matthias Schulte-Huxel.

8MAN (www.8man.com) ist eine führende Lösung für Access Rights
Management (ARM) in Microsoft- und virtuellen Server-Umgebungen und
schützt damit Unternehmen vor unberechtigten Zugriffen auf sensible
Daten. Die 8MAN Kernfunktionen umfassen: Permission Analysis,
Security Monitoring, Documentation & Reporting, Role & Process
Optimization und User Provisioning. Die in Deutschland von Protected
Networks entwickelte Software-Lösung setzt Maßstäbe für
professionelle Netzwerksicherheit und agile IT-Organisation und
bündelt modernste Funktionalität mit der Erfüllung gängiger
Sicherheits- und Compliance-Richtlinien.



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Protected Networks GmbH, Evelyn Seeger,
lt-Moabit 73, 10555 Berlin, Deutschland,
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E-Mail: presse(at)protected-networks.com, Web:
www.protected-networks.com

euromarcom public relations GmbH,
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Tel.: +49 (0)611 973150, Fax: +49 (0)611 719290,
E-Mail: 8MAN(at)euromarcom.de, Web: www.euromarcom.de


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