(ots) - Barbara Hendricks verzichtet auf eine gesetzliche
Regelung - Die unterzeichnete "Freiwillige Vereinbarung" mit dem
Einzelhandel wird das Tütenproblem in Deutschland nicht lösen -
Umweltpolitik absurd: 60 Prozent der in Verkehr gebrachten
Plastiktüten werden mit Zustimmung der Bundesumweltministerin
weiterhin kostenfrei abgegeben - Deutsche Umwelthilfe fordert
bundesweite Plastiktütenabgabe von 22 Cent nach irischem Vorbild
Im April 2015 hat die EU durch eine bemerkenswert klare Richtlinie
die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den hohen Verbrauch von
Plastiktüten wirksam einzudämmen. In Deutschland werden derzeit pro
Jahr 6,1 Milliarden umweltbelastender Plastiktüten herausgegeben.
EU-Staaten wie beispielsweise Irland, Dänemark oder England haben
durch wirksame gesetzliche Maßnahmen die Plastiktütenflut
eindrucksvoll reduziert. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
hingegen knickt einmal mehr vor den Interessen der Handelskonzerne
ein und verzichtet nicht nur auf eine gesetzliche Regelung: Mit der
für heute geplanten Unterzeichnung einer "freiwilligen Vereinbarung"
mit dem Handelsverband erklärt sie sich zudem ausdrücklich
einverstanden, dass nur 60 Prozent der in Verkehr gebrachten
Plastiktüten etwas kosten sollen. Dabei handelt es sich jedoch
überwiegend um Tüten, für die bislang schon Geld verlangt wurde, wie
beispielsweise in Supermärkten.
"Die Bundesregierung setzt konsequent ihren wirtschaftsliberalen
Kurs fort, verzichtet auf eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung
von Plastiktüten und ist erstmals bereit, eine 'Freiwillige
Selbstverpflichtung' zu akzeptieren, die sich nur auf etwas mehr als
die Hälfte der in Verkehr gebrachten Plastiktüten bezieht. Übertragen
auf die Verkehrssicherheit ist das so, als würde der ADAC feierlich
erklären, dass sich künftig 60 Prozent der Verkehrsteilnehmer korrekt
verhalten und die Bundesregierung zukünftig Geschwindigkeitsverstöße
nicht mehr ahndet", kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Der Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Thomas Fischer,
fügt hinzu: "Die Vereinbarung sieht keinen Mindestbetrag für
Plastiktüten vor und es fehlen Sanktionen, falls sich Händler nicht
an die Selbstverpflichtung halten. Wenn der freiwillig von den
Händlern zu bestimmende Plastiktütenpreis zu niedrig ist, dann werden
Verbraucher auch weiterhin massenhaft Wegwerftüten konsumieren. Die
eingenommenen Gelder reichen jedoch aus, um das Angebot von
Plastiktüten zu refinanzieren und sich nebenbei noch eine goldene
Nase zu verdienen. Das ist Umweltschutz absurd."
Die DUH fordert Umweltministerin Hendricks auf, die Unterschrift
unter der Vereinbarung zu verweigern. Gleichzeitig soll sie eine
verpflichtende Abgabe auf alle in Verkehr gebrachten
Einweg-Plastiktüten in Höhe von 22 Cent einführen. Dies würde
tatsächlich die kostenlose Abgabe der Wegwerftüten verhindern und
zudem vermeiden, dass sich Handelsunternehmen mit dem Verkauf
umweltbelastender Plastiktüten zusätzlich bereichern.
Weil bei einer Abgabe die eigenommenen Gelder an den Staat
abgeführt werden müssen, würden Plastiktüten für den Handel damit
tatsächlich unattraktiv. Mit den Einnahmen einer Abgabe könnten
Projekte zur Vermeidung von Abfall finanziert werden. Das Beispiel
Irland zeigt, welche Wirkung eine Abgabe haben kann: Der
Plastiktütenverbrauch konnte dort durch eine Abgabe in Höhe von 22
Cent von 328 auf nur noch 16 Stück pro Kopf und Jahr gesenkt werden.
Eine Richtlinie der Europäischen Union vom April 2015 verpflichtet
die Bundesregierung, den Verbrauch von Plastiktüten deutlich zu
reduzieren. Ab 2020 soll der Verbrauch auf 90 Plastiktüten und ab
2026 auf 40 Stück pro Einwohner gesenkt werden. Derzeit werden in
Deutschland pro Kopf und Jahr 76 Plastiktüten verbraucht. In anderen
europäischen Ländern sind es deutlich weniger: In Luxemburg 20 und in
Dänemark sowie Finnland nur 4 Tüten pro Kopf und Jahr.
Weitere Informationen zu Plastiktüten: www.kommtnichtindietuete.de
Kontakt:
Jürgen Resch | DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 | resch(at)duh.de
Thomas Fischer | Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43 | 0151 18256692 | fischer(at)duh.de
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