(ots) - FRÖBEL präsentierte heute gemeinsam mit dem
Paritätischen Gesamtverband das Rechtsgutachten von Professor Dr. Dr.
h.c. Reinhard Wiesner zum Reformbedarf bei der Finanzierung der
Kindertagesbetreuung. Professor Wiesner ist ausgewiesener Experte der
Gesetzgebung im Bereich des SGB VIII und gilt als einer der Väter des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Nach ĂĽber 25 Jahren hat sich der Bereich der Kindertagesbetreuung
jedoch stark gewandelt - insbesondere durch den Paradigmenwechsel von
der Betreuung hin zur Bildung einerseits und die EinfĂĽhrung des
Rechtsanspruchs andererseits. Das Gutachten stellt drei daher Thesen
zum Reformbedarf der Kita-Finanzierung vor:
These 1: Die derzeitige Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
ist systemwidrig. Sie berĂĽcksichtigt nicht die Entwicklung hin zum
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz fĂĽr inzwischen auch fĂĽr Kinder
unter drei Jahren gilt. Gesetzlich normierte Ansprüche auf Kitaplätze
werden nach wie vor ĂĽber letztlich "freiwillige" Zuwendungen
finanziert. Diese gewähren den Trägern nicht die notwendige Planungs-
und Rechtssicherheit fĂĽr ihre Arbeit und erschweren auch die aktive
Beteiligung am Kitaplatzausbau. Mit der EinfĂĽhrung eines
Rechtsanspruchs durch den Gesetzgeber ist auch die in vielen
Bundesländern geforderte Eigenleistung durch die Kitaträger
systemwidrig, da die freien Träger auf diese Weise für eine staatlich
zugesagte Leistung eigene Mittel aufwenden sollen.
These 2: Die Qualität spielt in der Kitafinanzierung in den
meisten Bundesländern keine Rolle. Die im SGB VIII grundsätzlich zur
Verfügung stehende Koppelung von Qualitätsvereinbarung mit einem
Leistungsentgelt wurde von den meisten Bundesländern nicht umgesetzt.
Statt die Qualität der Leistung zu bewerten und diese zu bezahlen,
werden lediglich entstehende Kosten nach oftmals komplexen und
intransparenten Formeln refinanziert. Gerade vor dem Hintergrund der
aktuellen Qualitätsdebatte ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert,
hier durch die Verbindung von Finanzierung und Qualität ein Zeichen
zu setzen.
These 3: Mit der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs ist der
öffentliche Träger auch in der vollen Finanzierungsverantwortung. Bei
der Umsetzung dieser Aufgabe aber auch beim Platzausbau, spielen
freie Träger eine wesentliche Rolle. Eltern haben ein Wunsch und
Wahlrecht und sollen zwischen unterschiedlichen Konzepten wählen
können. Um dies zu verwirklichen ist das Prinzip "das Geld folgt dem
Kind" das am besten geeignete Mittel. Damit kann das Wunsch- und
Wahlrecht auch zum Qualitätstreiber werden, da Einrichtungen
motiviert sind, ihre Angebote so auszurichten, dass sie von den
Eltern nachgefragt werden.
Die Studie können Sie hier downloaden:
https://www.froebel-gruppe.de/csr/
Der FRĂ–BEL e.V. betreibt ĂĽber seine gemeinnĂĽtzige
Tochtergesellschaft FRĂ–BEL Bildung und Erziehung gGmbH in neun
Bundesländern Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen im
Bereich Hilfen zur Erziehung. Bundesweit werden etwa 13.000 Kinder in
ĂĽber 145 FRĂ–BEL-Einrichtungen von etwa 2.700 Mitarbeiter/innen
betreut. Damit ist FRÖBEL Deutschlands größter überregionaler
freigemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen.
Pressekontakt:
Tibor Hegewisch
Pressesprecher
FRĂ–BEL Bildung und Erziehung gemeinnĂĽtzige GmbH
Alexanderstr. 9
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