(ots) -
Nach dem Ende der kalten Jahreszeit freuen sich viele Menschen
über wärmenden Sonnenschein. Doch wer im Freien arbeitet, muss sich
schützen, denn UV-Strahlen können die Hautzellen empfindlich
schädigen und Hautkrebs auslösen. Durch UV-Strahlen ausgelöste
Hauttumore sind im Jahr 2015 die am häufigsten angezeigte
Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
BAU). Darüber informierte die BG BAU am 28. April, dem weltweiten Tag
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der
Arbeitsschutztag wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) ins Leben gerufen.
Außer Erkrankungen wie Sonnenbrand, Hitzschlag, Sonnenstich oder
Augenprobleme, die die Berufstätigen unter freiem Himmel in der
warmen Jahreszeit erleiden können, drohen auch längerfristige
Hautschäden durch Sonnenstrahlen. Besonders betroffen sind Kopf und
Gesicht, Nacken, Hände sowie die Arme. Durch UV-Strahlen kann die
Erbsubstanz (DNA) in den Zellkernen der Hautzellen geschädigt und die
Immunabwehr geschwächt werden. So können sich langsam über Monate
oder Jahre und ohne typische Symptome wie Schmerzen oder Juckreiz
bösartige Tumore bilden.
Deshalb ist ein wirksamer Schutz vor UV-Strahlen laut BG BAU
unbedingt notwendig. So gehört es zu den Pflichten der Arbeitgeber,
Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Möglichkeiten
wahrzunehmen, um die Beschäftigten zu schützen. Dazu zählen in erster
Linie technische Maßnahmen, wie Schattensegel, Sonnenschirme und
UV-absorbierende Fenster an Fahrzeugen. Wenn das nicht geht oder auch
ergänzend, kommen organisatorische Schutzmaßnahmen in Frage.
Beispielsweise können durch geschickte Planung Arbeitszeiten und
Arbeitsabläufe so angeordnet werden, dass die Mitarbeiter möglichst
wenig der UV-Strahlung ausgesetzt sind: Etwa durch möglichst frühen
Beginn der Tätigkeiten, Innenarbeiten in der Mittagszeit und Pausen
an schattigen Orten.
Zusätzlich müssen sich die Beschäftigten durch persönliche
Maßnahmen schützen. Vor allem ist dicht gewebte Kleidung geeignet,
die den Körper, inklusive Arme und Beine und den Kopf bedeckt, so die
BG BAU. Gute Dienste kann eine Kopfbedeckung mit breitem Rand
leisten, denn wichtig ist auch der Schutz von Ohren und Nacken.
Außerdem sollten Sonnenbrillen mit UV-Schutz nach der Norm EN 166 und
172 mit seitlicher Abschirmung genutzt werden. Weil übliche
Schutzhelme in der Regel keinen ausreichenden UV-Schutz für Ohren,
Nacken und Gesicht bieten, sollte dort vor der Arbeitsaufnahme ein
Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor von mindestens 30
ausreichend dick aufgetragen werden. Nach zwei Stunden sollte die
Prozedur wiederholt werden.
Über mögliche Gefahren durch Hitze und UV-Strahlen sowie die
notwendigen Schutzmaßnahmen müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter
unterweisen. Weitere Informationen können unter www.bgbau.de > Flyer
"Arbeiten unter der Sonne" (Eingabe im Suchfeld) heruntergeladen
werden.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks(at)bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster(at)bgbau.de