(ots) - Der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt den Beschluss der
Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) zu einer
rechtsverbindlichen Definition der Begriffe "vegan" und "vegetarisch"
für Lebensmittel. "Die vegane und vegetarische Lebensweise erfreut
sich einer ungebrochenen Beliebtheit. Der wachsenden Nachfrage kommt
die Lebensmittelbranche natürlich gerne mit einem vielfältigen
Angebot nach. Einheitliche und klare Kriterien für die freiwillige
Auslobung von 'vegan' und 'vegetarisch' bieten deshalb nicht nur den
Herstellern Rechtssicherheit, sondern sind vor allem für Verbraucher
eine gute und verlässliche Grundlage zur Orientierung", erklärt
BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.
Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft war
gemeinsam mit dem Vegetarierbund Deutschland (VEBU) bei der
Ausarbeitung der Kriterien im Rahmen einer Länder-Arbeitsgruppe
beteiligt: "Die Tatsache, dass Wirtschaft, Verbraucher und Länder
hier gemeinsam eine von allen mitgetragene Lösung erarbeitet haben,
die nun auch zukünftig der Lebensmittelüberwachung als Grundlage
dient, sollte für die Regierung genügend Motivation sein, sich in
Europa für eine rasche und einheitliche Regelung einzusetzen", betont
Minhoff.
Schon in der seit Dezember 2014 gültigen
Lebensmittelinformations-Verordnung ist in Artikel 36 vorgesehen,
dass die Europäische Kommission eine einheitliche Definition für
"Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier
und Veganer" erlässt. Diesem Bedarf ist die Kommission aber nach wie
vor nicht nachgekommen. Aus Sicht der Wirtschaft ist es für die
Umsetzbarkeit unerlässlich, dass die Vorgaben für die spezifische
Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer europaweit
einheitlich sind. Zudem muss die Freiwilligkeit dieser Auslobung
gewährleistet bleiben.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL): Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
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