(ots) -
Arzneimittel-Rabattverträge der Krankenkassen sollten bei jedem
Wirkstoff mit mindestens drei pharmazeutischen Unternehmen
geschlossen werden, um Lieferengpässe für Apotheken und Patienten
auszuschließen. "Weg von den Exklusivverträgen mit einzelnen
Herstellern - und hin zum Mehrpartnermodell", mahnte Fritz Becker,
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), in seinem
Politischen Lagebericht zum Auftakt des 53. DAV-Wirtschaftsforums in
Berlin. "Wir fordern, dass somit der Apotheker in entsprechenden
Fällen entscheiden kann, welches Rabattarzneimittel er abgibt." Auf
der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen
heute und morgen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und
Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen.
"Ich betone, dass wir Apotheker das System der Rabattverträge in
seiner Grundidee unterstützen", sagte Becker. "Leider ist
festzustellen, dass die Lieferschwierigkeiten bei einzelnen
Rabattvertragsarzneimitteln in letzter Zeit wieder zunehmen. Ich will
hier gar nicht urteilen, woran es im Detail liegt. Auf alle Fälle
muss die Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen." So müssten
die Krankenkassen eben über ihre Ausschreibungssystematik nachdenken,
so Becker. Das Ergebnis des Pharmadialogs sei insofern zielführend,
als "bei der Ausgestaltung der Rabattverträge den erfolgreichen
Bietern sechs Monate zur Umsetzung gewährt werden sollen." Etwaige
Differenzen zwischen Herstellern und Krankenkassen über die
Ausschreibungskriterien müssten die Vertragsparteien jedoch selbst
austragen, so Becker.
Mit Blick auf einzelne Krankenkassen, die Apotheken weder das
Medikament noch ein Honorar bezahlen wollen, wenn sie aufgrund von
Lieferengpässen statt des Rabattarzneimittels ein anderes
wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abgegeben haben, fand der
DAV-Vorsitzende deutliche Worte: "Wir bekommen von unserem
pharmazeutischen Großhandel klare Aussagen zur Nichtlieferfähigkeit
von Arzneimitteln. Diese Aussagen müssen genügen - einen zusätzlichen
Bürokratieaufwand lehnen wir ab." Auch ohne Retaxationen seien
Rabattverträge arbeitsintensiv genug, so Becker: "Die Versorgung mit
Rabattarzneimitteln bedeutet einen erheblichen Mehraufwand in der
Apotheke. Und das schon, wenn das jeweilige Arzneimittel verfügbar
ist."
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