(ots) - Ist ein Flugzeug verspätet oder ausgefallen, können
Passagiere in vielen Fällen einen finanziellen Ausgleich von bis zu
600 Euro erhalten. Das sieht die Europäische Verordnung über
Fluggastrechte vor. Im Jahr 2015 gab es über 10.000 verspätete oder
annullierte Flüge von und zu deutschen Flughäfen, für die die
Passagiere eine Entschädigung fordern könnten. Das hat das
Fluggastrechte-Portal EUClaim aus den gesammelten Flugdaten
ermittelt. Wer sich nicht selbst mit der Airline auseinandersetzen
möchte, kann Fluggasthelfer-Portale nutzen. Das gemeinnützige
Online-Verbrauchermagazin Finanztip hat 13 Anbieter untersucht.
Besonders überzeugt haben die Unternehmen EUClaim und Fairplane. Auch
refund.me, flug-verspaetet.de und Flightright sind empfehlenswert.
Als Bezahlung behalten die Portale im Erfolgsfall 25 bis 30
Prozent der Entschädigung ein. Im Testfall war EUClaim mit 26,8
Prozent der günstigste Anbieter. Bei einer Entschädigung von 250 Euro
für einen verspäteten Flug gehen also 67 Euro an das Portal. 183 Euro
bekommt der Passagier ausgezahlt. Die Anbieter flug-verspaetet.de und
Flightright behalten 74 Euro ein. Außerdem positiv bei EUClaim: Es
fallen keine zusätzlichen Gebühren an, der Auftrag kann jederzeit
gekündigt werden und es gibt eine Suchfunktion für die Flugnummer.
Alle von Finanztip untersuchten Portale bieten Rechner an, mit denen
Verbraucher kostenlos ermitteln können, wie hoch ihr
voraussichtlicher Anspruch wäre.
Nicht jeder Fall landet vor Gericht
Die meisten Portale handeln wie Inkassodienste und können den
Anspruch der Kunden außergerichtlich oder in einem gerichtlichen
Mahnverfahren geltend machen. Zahlt die Fluggesellschaft nicht,
schaltet der Fluggasthelfer meist einen Rechtsanwalt ein. Das
Besondere an Fairplane ist, dass alle Fälle von einem Anwalt
bearbeitet werden. Das Portal übernimmt auch kritische Fälle und
geht, wenn es sein muss, bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Klärt sich ein Fall außergerichtlich, ist refund.me der günstigste
Anbieter. Ob eine Klärung des Falles ohne Gericht möglich ist, ist
aber im Vorhinein nicht klar. Außerdem erhebt das Unternehmen
Zusatzgebühren, wenn ein Fall in einem anderen Land vor Gericht
kommt.
Wenige Wochen bis zwei Jahre können die Verfahren dauern
Das Vorgehen ist bei allen von Finanztip untersuchten Portalen
ähnlich: Der Passagier gibt zunächst die Flugdaten auf der Website
des Anbieters an und stellt dem Unternehmen eine Vollmacht aus, um in
seinem Namen tätig zu werden. Auch die Flugunterlagen werden dann
übermittelt. Anhand von Rechtsprechung, Wetterdaten und Informationen
der Flughäfen prüft das Fluggasthelfer-Portal die Ansprüche. Besteht
Aussicht auf Erfolg, bietet das Unternehmen an, die Forderung
durchzusetzen. Wenige Wochen bis zu sechs Monate kann es dauern, bis
ein Fall entschieden ist. Wenn der Fall vor Gericht geht, können auch
zwei Jahre verstreichen, bis es zu einer Entscheidung kommt.
Passagiere, die nicht warten wollen, können auch Portale nutzen,
die sofort Geld überweisen. Dafür, dass das Unternehmen dann in
Vorleistung geht, behält es aber einen größeren Anteil der
Entschädigung ein. Dieser kann bis zu 50 Prozent betragen. Finanztip
empfiehlt unter diesen Anbietern EUFlight.
Test Fluggastrechte-Portale http://www.finanztip.de/fluggasthelfer/
Ratgeber Flugverspätung http://www.finanztip.de/flugverspaetung/
Ratgeber Flugannullierung http://www.finanztip.de/flugannullierung/
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