(ots) - "Der im Bundesfinanzministerium formulierte Entwurf
des Energiesteuergesetzes setzt für Gaskraftstoffe ein irritierendes
Signal." Mit diesen Worten kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender
des Deutschen Verbandes Flüssiggas, die Absicht, Autogas ab 2019 nur
noch drei, Erdgas dagegen noch sechs Jahre steuerlich zu bevorzugen.
Die klima- und umweltpolitische Bilanz von Autogas rechtfertige diese
Differenzierung nicht. Im Lebenszyklus betrachtet betrage die
Einsparung von CO2 durch Autogas gegenüber Benzin 21 Prozent und
liege damit auf dem Level von Erdgas (CNG 26, LNG 20 Prozent).
Autogas sei zudem der einzige Gaskraftstoff, der auch die
Direkteinspritzer-Technologie moderner Benzinmotoren nutzen könne. Im
Ãœbrigen stehe ab 2017 mit Biopropan eine erneuerbare Komponente zur
Verfügung, die einen zusätzlichen Umweltnutzen stiften werde.
Scharr verwies auch auf den bislang weitgehend erfolglosen Kampf
gegen die Stickoxidbelastung vieler deutscher Innenstädte. "Mit
Gaskraftstoffen können Feinstaub- und Stickoxidemissionen drastisch
abgesenkt werden." Angesichts der permanenten Verletzung der
Grenzwerte für Luftschadstoffe sei es nicht nachvollziehbar, warum
das Ende der steuerlichen Begünstigung für Gaskraftstoffe eingeleitet
werde, zugleich die Diesel-Bevorzugung aber unangetastet bleibe.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt
CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff,
für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie
eingesetzt.
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