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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz
in Wien zu der am Montag, 30. Mai 2016, 10.00 Uhr, im UNIQA Tower,
A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum,
stattfindenden 17. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2015, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate
Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands
für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96
AktG je für das Geschäftsjahr 2015.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder
des Aufsichtsrats.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung des Vorstands
gemäß Beschluss der 16. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 26.5.2015, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu
erwerben, dahingehend, dass eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung
zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,00 und höchstens EUR 15,00 je
Stückaktie erworben werden dürfen.
7. Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.
UNTERLAGEN
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A-1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf: (i)Jahresabschluss zum
31.12.2015 samt Lagebericht; (ii)Konzernabschluss zum 31.12.2015 samt
Konzernlagebericht; (iii)Corporate Governance Bericht für das
Geschäftsjahr 2015; (iv) Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 ausgewiesenen
Bilanzgewinns; (v)Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
Geschäftsjahr 2015; (vi)Erklärung der zur Wahl als Mitglied des
Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG, d.h.
Erklärung über fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare
Funktionen sowie dass kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit
bestehe; (vii)Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.;
(viii)Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß
§§ 109, 110 und 118 AktG; (ix)Einladung an die Aktionäre der
Gesellschaft zur 17. ordentlichen Hauptversammlung.
Diese Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (ix) genannten Unterlagen
können ab spätestens einschließlich 09.05.2016 jeweils kostenlos bei
der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower,
Abteilung Investor Relations, bezogen werden und sind ferner ab den
jeweils genannten Terminen auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
verfügbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft
Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 09.05.2016, zugehen.
Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der
Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
Investor Relations, zu richten. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, der
dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift
A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor
Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773
oder per E-Mail an die E-Mail Adresse hauptversammlung(at)uniqa.at,
wobei bei Ãœbermittlung mit E-Mail das Verlangen dem E-Mail in
Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen
ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor
der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 18.05.2016, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in
der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG, DEPOTBESTÄTIGUNG, NACHWEISSTICHTAG UND
VERTRETUNG (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur
jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren.
Nachweisstichtag ist 20.05.2016, 24.00 Uhr (Wiener Zeit). Der
Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
depotverwahrten Inhaber-aktien (ausschließlich solche sind von der
Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 24.05.2016, schriftlich unter der Anschrift A-1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor
Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500
95 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse
anmeldung.uniqa(at)hauptversammlung.at, wobei bei Ãœbermittlung mit
E-Mail die Depotbestätigung dem E-Mail in Schriftform (z.B. als pdf)
anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT
Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss.
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut des Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlicher Code (SWIFT Code), - Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer (Firmenbuchnummer) bei
juristischen Personen, - Depotnummer bzw andernfalls sonstige
Bezeichnung, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des
Aktionärs, - Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich der von
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter
Investor Relations/ Hauptversammlung zur Verfügung gestellten
Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht
zwingend. Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren
Wunsch Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands
für Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf
der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle
Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden
von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere
die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat
der Aktionär zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter
Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at.
Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des
IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten
Abschriften der Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige
Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap
zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt. Die Vollmacht eines
Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens
27.05.2016, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor der Hauptversammlung),
schriftlich unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21,
UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax unter der
Faxnummer +43 (0)1 8900 500 95 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse
anmeldung.uniqa(at)hauptversammlung.at, wobei bei Ãœbermittlung mit
E-Mail die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf)
anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT
Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen. Am
Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich persönlich
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
werden. Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft
zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen über
die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht. Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung
findet am Tag der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die Aktionäre
und deren Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis
zur Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält
sich vor, die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden
Personen (Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die
Teilnahme verweigert werden.
ANGABEN ZUR ÃœBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis gemäß § 106 Abs 2 lit b AktG: Die Hauptversammlung wird ab
Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu
Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.
GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER
EINBERUFUNG (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000
nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 819.650 eigene Aktien. Die Gesamtanzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum
Zeitpunkt der Einberufung 308.180.350 Stück. Es bestehen nicht
mehrere Aktiengattungen.
Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG, Wien, im April 2016
Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller(at)uniqa.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
Email: investor.relations(at)uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch