Die Preisobergrenzen finden nur Anwendung, wenn ein Aufschlag berechnet wird
(PresseBox) - Am 30. April tritt die EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Europäischen Union in Kraft. Noch bis zum 15. Juni 2017 dürfen die Provider regulierte Roaming-Aufschläge berechnen. Diese Aufschläge auf den Inlandspreis sind begrenzt und die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag darf die bisherigen Roaming-Preisobergrenzen nicht überschreiten. Daniel Molenda vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: "Die Krux liegt im Einzelfall, denn generell heißt es: Die Roaming-Höchstgrenze gibt es nicht mehr. Die bisherigen Preisobergrenzen finden nur dann Anwendung, wenn ein Roaming-Aufschlag berechnet wird."
Anbieter, die ohnehin hohe Minutenpreise haben, müssen daher die bisherigen Preisobergrenzen nicht berücksichtigen. Das heißt: Bei Tarifen, deren Inlandspreise höher liegen als die bisherigen Höchstpreise im EU-Roaming, kann das Roaming zukünftig im Einzelfall für die Verbraucher teurer werden. "Deshalb sollte sich jeder Nutzer die Konditionen seines derzeitigen Tarifs genauer anschauen. Denn bei Tarifen mit hohen Inlandspreisen konnten sich die Verbraucher bisher über moderate Roaming-Kosten im Ausland freuen. Dies kann sich nun ändern", weiß Molenda. Beispielsweise gilt für die aktuellen Vodafone-Tarife Smart S sowie Smart M nach Verbrauch der Inklusivminuten ein Minutenpreis von 29 Cent für Gespräche im Inland sowie künftig auch für abgehende Anrufe innerhalb der EU. Das sind 7 Cent mehr als die bisherige Obergrenze von 22 Cent pro Minute. Für die meisten Postpaid-Tarife der Telefónica-Marken gilt hingegen nun ein Preis von 20 Cent, der somit knapp unter der bisherigen Höchstgrenze für ausgehende Gespräche liegt.
Netzclub-Kunden, die von niedrigen Minutenpreisen im Inland profitieren, ziehen nicht immer einen Vorteil aus der Neuerung. Beispielsweise wäre die Summe aus Inlandspreis und Roaming-Aufschlag bei Netzclub für ausgehende Anrufe aus dem EU-Ausland höher als bisher. Molenda sagt abschließend: "Bisher hat diese Verordnung eher Verwirrung gestiftet. So schaffen die einen Anbieter Roaming-Aufpreise ab, erhöhen aber die Grundgebühr. Die anderen berechnen den (teuren) Inlandspreis im Ausland und wieder andere ziehen schwer nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen heran." Nutzer, die einen Tarif mit beispielsweise günstigeren Inlandskonditionen suchen, von denen sie dann auch im EU-Ausland profitieren, können den Vertragsrechner von teltarif.de unter http://www.teltarif.de/mobilrechner zurate ziehen.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter:
http://www.teltarif.de/s/s63727.html