(ots) - Kommunale Belange bei Konzessionsvergaben werden
berücksichtigt
Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in erster
Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur
Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen
Energieversorgung. Dazu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Joachim Pfeiffer und
der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Fraktion
Ingbert Liebing:
Jochachim Pfeiffer: "Wir begrüßen, dass das
Bundeswirtschaftsministerium nunmehr einen Entwurf zur Reform des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt hat. Die bisherige
Regelung des Paragraphen 46 EnWG hat zu vielen Rechtsunsicherheiten
bei Kommunen, aber auch bei den Bewerbern um den Netzbetrieb geführt.
Die Reform des EnWG schließt rechtsstreitige Lücken in der
Gesetzgebung und trägt dazu bei, mehr Rechtssicherheit und
Transparenz bei der Konzessionsvergabe und beim Netzübergang zu
schaffen."
Ingbert Liebing: "Langwierige Auseinandersetzungen und
Verzögerungen bei der Netzübergabe sowie Ausfälle bei der
Konzessionszahlung können so künftig besser vermieden werden. Gerade
die Kommunen erhalten eine bessere Planungsgrundlage. Zudem soll mit
dem Gesetzentwurf die Möglichkeit für die Kommunen eröffnet werden,
lokale und regionale Gegebenheiten bei der Konzessionsvergabe im
Rahmen der netzwirtschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Ãœber die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung wird im weiteren
Gesetzgebungsverfahren zu beraten sein."
Hintergrund:
Paragraph 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, dass
die Kommunen die kommunalen Wegerechte zur Verlegung von Strom- und
Gasleitungen (sog. Konzessionen) in einem vergabeähnlichen Verfahren
spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben haben. Dieses Verfahren und
die bei Wechsel des Konzessionsinhabers erforderlichen Netzübernahmen
waren in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher
Auseinandersetzungen. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, das
Verfahren bei Neuvergabe der Verteilernetze "eindeutig und
rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu
verbessern". Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung dient
der Umsetzung dieser Vereinbarung. Er enthält u.a. Regelungen zur
Ermittlung des Netzwertes, zum Umgang mit Verfahrensrügen von nicht
berücksichtigten Konzessionsbewerbern, zu Auskunftsrechten der
Gemeinde gegen den bisherigen Netzbetreiber sowie zur Zahlung von
Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber an die betroffenen
Kommunen.
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