(ots) - "Bei Entgeltordnung, Zusatzversorgung und
Linearanpassung haben die Gewerkschaften substantielle Erfolge
erzielt", bewertete der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ am 29.
April 2016 in Potsdam das Tarifergebnis für die Beschäftigten von
Bund und Kommunen. Russ: "Die neue Entgeltordnung ist ein
struktureller Meilenstein und eine mit 4,75 Prozent tatsächlich
spürbare Einkommensverbesserung - das ist mehr als zwischenzeitlich
möglich schien." Diese Einigung bedeute reale
Einkommensverbesserungen, "die die Kolleginnen und Kollegen verdient
haben und direkt im Geldbeutel spüren werden."
Auch mit Blick auf die betriebliche Zusatzversorgung hätten die
Gewerkschaften sich mit ihrem flexiblen Ansatz durchsetzen können.
Russ: "Bei den Zusatzversorgungskassen, die nachweislich in
finanziellen Schwierigkeiten stecken, wird der Finanzierungsbeitrag
von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen erhöht - das
ist nachhaltig, sachgerecht und fair."
"Wir haben aber leider nicht alle unsere Forderungen durchsetzen
können", ergänzte der dbb-Verhandlungsführer: "Bei der unbefristeten
Ãœbernahme der Auszubildenden und bei der sachgrundlosen Befristung
konnten wir die Arbeitgeber nicht von ihrem Irrweg abbringen. Bund
und Kommunen schaden damit weiter der Attraktivität des öffentlichen
Dienstes vor allem bei jungen Kolleginnen und Kollegen. Das wird sich
angesichts der demographischen Krise noch rächen."
Willi Russ erinnerte außerdem daran, dass die Einkommensrunde 2016
für den dbb erst dann abgeschlossen ist, wenn die Tarifeinigung zeit-
und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des
Bundes übertragen worden ist, "denn auch das ist sachgerecht,
nachhaltig und fair."
Die Eckpunkte der Einigung:
- Lineare Entgelterhöhung ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und am 1.
Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent
- Entgelterhöhung für die Auszubildenden ab 1. März 2016 um 35
Euro und ab 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro (+ jährlichem
Lehrmittelzuschuss von 50 Euro)
- Neue Entgeltordnung im kommunalen Bereich ab 2017 (inklusive
stufengleicher Höhergruppierung)
- Flexible Absicherung der kommunalen Versorgungskassen (konkreter
Nachweis des Bedarfs, paritätischen Finanzierung,
Arbeitnehmerbeitrag bis 0,4 Prozent)
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