(ots) - Die IB-Präsidentin Petra Merkel fordert
Arbeitsministerin Andrea Nahles auf, dafür zu sorgen, dass der
Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche künftig für alle
Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen gilt, die Aufträge von der
Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen.
Die Bundesagentur hatte den Trägern diese Option in Aussicht
gestellt. Nach Ansicht der BA gibt das die Rechtslage nach der
Vergaberechtsreform her. Mehrere Urteile des Europäischen
Gerichtshofes bestätigen diese Einschätzung der Situation.
Die Verbindlichkeit des Mindestlohns bei der Vergabe von Aufträgen
durch die BA wäre ein Meilenstein gewesen:
Ohne Angabe von Gründen hat die Bundesagentur für Arbeit jedoch
darauf verzichtet. Damit kommen jetzt auch wieder solche
Auftragnehmer zum Zug, die Dumpinglöhne zahlen. "Wir müssten unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich wenigstens den
Mindestlohn zahlen können - als Untergrenze. Und wir hatten gehofft,
dass mit der Abwärtsspirale bei den Löhnen an dieser Stelle endlich
Schluss ist. Wenn jetzt aber wieder Träger bei der Vergabe
berücksichtigt werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
nicht einmal den Mindestlohn zahlen und damit als vermeintlich
kostengünstigere Anbieter Ausschreibungen gewinnen, ist das ein
katastrophaler Rückschritt", so Merkel. "Die Aussetzung der
Verpflichtung, den Mindestlohn zahlen zu müssen, fördert die
unseriösen Anbieter von Dienstleistungen, die sich nicht um
Arbeitnehmerrechte und faire Bedingungen für ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kümmern. Das ist für uns nicht akzeptabel", ist
Merkel empört.
Der IB appelliert an das Bundesarbeitsministerium, sich des Themas
erneut anzunehmen und für die Realisierung des Mindestlohns in der
Aus- und Weiterbildungsbranche auch in diesem Bereich zu sorgen. "Für
unseriöse Anbieter in der Bildungsbranche darf es kein Schlupfloch
geben!", fordert Petra Merkel.
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