(ots) - DYMO®, ein branchenweit führender
Anbieter von Produkten für das Büro, das Lager, den Arbeitsplatz, das
Zuhause und das Klassenzimmer, hat eine einstweilige Verfügung gegen
das deutsche Unternehmen Avery Zweckform GmbH (Avery) vor dem
Landgericht Hamburg (Az.310 O 462/15) erwirkt.
Diese Verfügung ermöglicht es DYMO, sich weiter für die
Durchsetzung seines geistigen Eigentums einzusetzen, um seine
Innovationen zu schützen und seinen Kunden weiterhin wertvolle
Produkte unter dieser Marke zur Verfügung zu stellen. Produkte, die
die Innovation unserer Marken nachahmen oder zu kopieren versuchen,
verletzen nicht nur dieses entscheidende geistige Eigentum, sondern
verursachen auch Verwirrung und führen Kunden und Verbraucher
hinsichtlich der Quelle oder Authentizität dieser Produkte in die
Irre.
"Seit mehr als 50 Jahren bietet DYMO innovative
Beschriftungslösungen für Zuhause, fürs Büro und für industrielle
Anwendungen, um den Menschen dabei zu helfen, ihre Aufgaben mühelos
zu erledigen und ihnen gleichzeitig ein professionelles Aussehen zu
geben," erläutert Rich Mathews, Senior Vice President, Marketing.
"Diese Tradition fortzusetzen macht es erforderlich, dass wir unser
geistiges Eigentum energisch schützen."
Das Landgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung nach
mündlicher Verhandlung erlassen und bestätigt damit, dass das Design
bestimmter Avery-Etiketten (Artikelnummern AS0722470, AS0722540,
ASS0722540, AS0722430 und AS0722430P), die zur Verwendung mit DYMOs
LabelWriter®-Druckern angeboten werden, die folgenden
Gemeinschaftsgeschmackmuster verletzt: 00141999-0002, 00141999-0004,
00141999-0005, 00141999-0006, 00141999-0008. Die einstweilige
Verfügung untersagt Avery den Verkauf oder das Anbieten der mit der
Verfügung angegriffenen Designs in allen EU-Mitgliedstaaten. Die
Entscheidung ist vorläufiger Natur und hiergegen kann von Avery
Berufung eingelegt werden.
Ãœber DYMO
DYMO bietet ein vollständiges Produktsortiment für das Büro, das
Lager, den Arbeitsplatz, das Zuhause und sogar das Klassenzimmer. Von
einfachen Prägegeräten und manuellen Beschriftungsgeräten bis hin zu
tragbaren Industrieprodukten, modernster Software und Onlinediensten
- DYMO hilft, Ihre Aufgaben zu vereinfachen und ihnen ein
professionelles Erscheinungsbild zu verleihen. DYMO ist Teil des
starken Portfolios an bekannten Newell-Marken und hat sich dazu
verpflichtet, mit innovativen Technologie-Lösungen alltägliche
Aufgaben zu vereinfachen. Weitere Informationen finden Sie unter
www.dymo.com.
Pressekontakt:
Ross Jacobs
ross.jacobs(at)newellco.com