(ots) - Spitzabrechnung stellt zielgenaue Bundesförderung
sicher
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verhandelt aktuell mit den
Bundesländern über den Weg, wie der Bund den Kommunen bei den
steigenden Sozialausgaben für die Kosten der Unterkunft (KdU) helfen
kann. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg und der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ingbert Liebing:
Rehberg: "Die unionsgeführten Koalitionen haben in den letzten
Jahren für die größte finanzielle Entlastung der Kommunen in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gesorgt. Wenn der Bund den
Kommunen weiteres Geld zur Verfügung stellt, muss auch definitiv
sichergestellt sein, dass die Mittel vor Ort ankommen. Die
Bundesländer fordern eine Entlastung über einen höheren Anteil an der
Umsatzsteuer. Das ist nicht akzeptabel, weil damit eine Förderung
nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Mir ist wichtig, dass die Mittel
zielgerichtet dort ankommen, wo sie auch benötigt werden. Bevor der
Bund die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft weiter entlastet,
müssen verfassungsrechtliche Fragen eindeutig geklärt sein. Der Bund
darf nicht quasi aus Versehen in eine Bundesauftragsverwaltung mit
schwer abschätzbaren Folgen für die Verwaltung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende geraten."
Liebing: "Der Bund hat signalisiert, den Kommunen zusätzliche
Mittel für die steigenden KdU-Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Das
ist ein wichtiges Signal, das auch in der kommunalen Familie
angekommen ist. Dafür muss jetzt ein sicherer Übertragungsweg
gefunden werden. Spitzabrechnung im Rahmen der KdU-Erstattung ist ein
gangbarer Weg. Es muss sichergestellt werden, dass das Geld
tatsächlich dort ankommt, wo es auch aufgrund der steigenden Zahl
anerkannter Asylbewerber benötigt wird.
Mit jedem positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) steigen die Sozialausgaben im Bereich des
Arbeitslosengelds II - denn in der Regel sind anerkannte Asylbewerber
zunächst arbeitslos. Dies führt zu steigenden Sozialausgaben bei Bund
und Kommunen, während die Länder mit jedem anerkannten Asylbewerber
finanziell entlastet werden.
Das Misstrauen des Bundes und der Kommunen gegenüber einer
unspezifischen Förderung ist nachvollziehbar. Zu oft schon sind
Mittel des Bundes, die zur Entlastung der Kommunen gedacht waren,
nicht vollständig und zusätzlich vor Ort angekommen. Deswegen dürfen
die jetzt bereitgestellten Mittel nicht in die Landeshaushalte
fließen."
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