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Lohnfortzahlungsbetrug - Was ist das?

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Von Lohnfortzahlungsbetrug wird gesprochen, wenn Mitarbeiter eines Betriebes eine Krankheit vortäuschen, um einer Schwarzarbeit nachzugehen, um sich Urlaub zu erschleichen oder ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber zu beginnen. Sie erhalten ihren Lohn weiter ausgezahlt. In den Beispielfällen ist meistens der Tatbestand des Lohnfortzahlungsbetrugs erfüllt. Der Arbeitsvertrag wird verletzt und der Arbeitgeber wird um die vertragliche Mitarbeit des Arbeitnehmers und um die Lohnfortzahlung betrogen. Liegt keine Krankheit vor, muss der Arbeitgeber auch keine Lohnfortzahlung leisten. Eine gute Detektei kann dem so betrogenen Arbeitgeber helfen.

(firmenpresse) - Lohnfortzahlungsbetrug

Das Lohnfortzahlungsgesetz bestimmt, dass der Arbeitgeber einem erkrankten und somit arbeitsunfähigen Mitarbeiter während der Zeit der Krankheit den Lohn weiterzahlt. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, endet die Verpflichtung des Arbeitgebers im Krankheitsfall den Lohn weiterzuzahlen. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld aus. Der Missbrauch dieses Gesetzes wird Lohnfortzahlungsbetrug genannt. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer vortäuschen krank zu sein und dann verreisen, schwarz arbeiten oder eine andere Tätigkeit ausüben, die zeigt, dass er nicht krank ist.

Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers

Zu den Pflichten des Angestellten im Krankheitsfall gehört es, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen muss. Aber auch das schützt nicht vor Betrug. Im Betrugsfall bleibt der ärztlich krankgeschriebene Mitarbeiter unter Lohnfortzahlung der Arbeit fern, obwohl er arbeitsfähig ist. Ein Angestellter, der krank ist, hat Rechte. So darf er, solange es seine Genesung nicht beeinträchtigt, allen Tätigkeiten nachgehen. Dazu gehören alltägliche Tätigkeiten, wie ein Spaziergang oder das tägliche Einkaufen und natürlich der Besuch beim Arzt. Sportliche Tätigkeiten, aber auch Reisen, die die Gesundung fördern, sind erlaubt. Allgemein kann gesagt werden, dass ein Arbeitnehmer, wenn er krank ist und der Arzt ihn krankgeschrieben hat, verpflichtet ist, seine Arbeitskraft seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich wieder zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag, indem er eine Krankheit vortäuscht und so eine Lohnfortzahlung erschleicht, die ihm nicht zusteht, so urteilt das Arbeitsgericht streng gegen den Arbeitnehmer.

Rechte des Arbeitgebers, wenn einem Arbeitnehmer Lohnfortzahlungsbetrug nachgewiesen wurde

Lohnfortzahlungsbetrug bedeutet, dass der Arbeitnehmer willentlich seinen Arbeitgeber betrügt und aktiv schädigt. Lohnfortzahlungsbetrug ist ein Straftatbestand, welcher zu einer Strafanzeige führen kann.





Beispiel: Der Mitarbeiter gibt eine Krankschreibung ab, obwohl er nicht krank ist und das weiß.
Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen, kann er ihn fristlos entlassen. Eine Abmahnung ist nicht nötig. (BAG E 74 127)
Auch der Versuch einer Täuschung zu Lasten des Arbeitgebers führt zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Gerichtsurteil, das den Arbeitnehmer wegen Lohnfortzahlungsbetrugs verurteilt, bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen muss und darüber hinaus weitere Kosten, wie etwa die Kosten für eine Detektei, die beauftragt worden ist, den Mitarbeiter zu überwachen und den Betrug aufzudecken.
(BAG 8 AZR 5/97)

Vor Gericht

Es ist nicht einfach für den Arbeitgeber vor Gericht zu beweisen, dass der Arbeitnehmer betrügt. Das Gericht gesteht einer ärztlichen Krankschreibung eine hohe Beweiskraft zu. Bei Vorlage eines Attests gehen die Gerichte davon aus, dass der Arbeitnehmer krank ist. Gelingt es dem Arbeitgeber konkrete Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung aufzuzeigen, indem er etwa eine Detektei beauftragt den Arbeitnehmer zu überprüfen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er arbeitsunfähig ist oder war. Dies geschieht durch eine Zeugenaussage des behandelnden Arztes.

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Datum: 03.05.2016 - 16:15 Uhr
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Freigabedatum: 03.05.2016

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