(ots) - Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Gesetz zur
Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Dazu erklärt der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:
"Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Überarbeitung des
Mutterschutzgesetzes. Dabei kam und kommt es der Union besonders
darauf an, dass der Leitgedanke 'so viel Mutterschutz wie notwendig,
ohne dass die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet wird' im Fokus
der Reform steht. Überregulierung hingegen würde nur zu nicht
erforderlichen, frühzeitigen Beschäftigungsverboten führen, die weder
im Interesse der Schwangeren noch im Interesse der Arbeitgeber sind.
Die Union konnte sich insbesondere mit der Forderung durchsetzen,
Schülerinnen und Studentinnen im Rahmen der nachgeburtlichen
Mutterschutzfrist von bis zu 18 Wochen nicht von Prüfungen
auszuschließen. Die Schülerinnen und Studentinnen werden damit
künftig vom Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes erfasst, der Raum
für Flexibilität ist aber gegeben. So können sie beispielsweise
künftig selbst entscheiden, ob sie von der nachgeburtlichen
Mutterschutzfrist Gebrauch machen. Weitere Regelungsvorschläge, wie
der Kündigungsschutz für Frauen auch nach einer Fehlgeburt nach der
12. Schwangerschaftswoche oder die zeitgemäße Ausgestaltung des
Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, schaffen ebenfalls Schutzraum und
Flexibilität zugleich.
Und: Verstaubte Begriffe, wie beispielsweise 'Lustbarkeiten', die
noch im ersten Entwurf von Bundesministerin Manuela Schwesig
enthalten waren, gehören nunmehr der Vergangenheit an. Damit kommen
wir dem Ziel von CDU/CSU, das Gesetz aus dem Jahr 1952 sprachlich
grundlegend zu überarbeiten, sehr viel näher."
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