(ots) - In Italien verhängte Geldbußen ab 70 Euro können
jetzt auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Bislang
war dies nicht möglich, da kein Vollstreckungsabkommen bestand. Zum
27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies geändert. Damit
ist der EU-Rahmenbeschluss laut ADAC in allen EU-Staaten außer
Griechenland umgesetzt.
Aber nicht nur künftige Tempoverstöße sind von der Neuregelung
betroffen: Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt
werden, da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt.
Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder in Deutschland ist
ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Private
italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen
italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise
eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht
haben. Private Mautforderungen dagegen können von Inkassofirmen
durchgesetzt werden, wenn der Fahrer feststeht.
Wer wegen eines Verkehrsverstoßes angeschrieben wird, bekommt auf
die Geldbuße 30 Prozent Rabatt, wenn er innerhalb von fünf Tagen
zahlt. Lässt er 60 Tage ohne Zahlung verstreichen, verdoppelt sich
das Bußgeld und wird schließlich vollstreckt.
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