(firmenpresse) - Staatsmonopol auf Sportwetten nicht weiter begründbar
von www.oddscompany.com
Mit Schleswig Hohlstein Kiel kündigt das erste deutsche Bundesland den heftig umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag und hat Zusagen von anderen Bundesländern, die sich dieser Kündigung anschließen wollen, wie der Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp (CDU) in einer dpa Meldung zitiert wird.
„Und das ist gut so“, ist doch den Propagandisten des Vertragswerks längst die Argumentation zur Fortführung des Monopols „Spielsuchtprävention“ widerlegt worden.
Harvard-Experte Shaffer: "95 Prozent spielen sehr moderat"
Seit 2005 erforscht die DOA bereits in Langzeitstudien das Spielverhalten bei Sportwetten und anderen Gaming-Angeboten im Web. In der ersten empirischen Untersuchung kommt die Division on Addictions (DOA) http://www.divisiononaddictions.org der Harvard Medical School zu dem Ergebnis, dass rund 95 Prozent der Online-Spieler kein problematisches Spielverhalten aufweisen. DOA-Direktor Howard J. Shaffer führte bei einer Präsentation in Wien aus, Zitat: „Internet-Glücksspiel sei bei weitem nicht so gefährlich wie bislang angenommen. Keine wissenschaftlich fundierte empirische Studie kann die risikoverstärkende Wirkung von Online-Gaming beweisen. Alle bisherigen Untersuchungen zum Thema basieren auf eingeschränkt zulässigen Befragungsmethoden und nicht-repräsentativen Stichproben". Die überwiegende Mehrheit betreibe ihre Leidenschaft in einer sehr moderaten Art und Weise. So habe die Analyse von über 40.000 Online-Spielern ergeben, dass diese im Schnitt nur 2,5 Sportwetten mit jeweils vier Euro Einsatz an jedem vierten Tag nutzen.“ Quelle: pressetext.at.
Ökonomisch ist das staatliche Monopol nicht zu rechtfertigen
Ein Forschungsprojekt des Center of Sports Management (CSM) des Instituts für Marketing und Management der Leibniz Universität Hannover untersuchte die Regulierung des deutschen Sportwettenmarktes und veröffentlichte das Ergebnis auf der Homepage der uni-hannover.de. Die Wissenschaftler kommen dabei zu folgendem Ergebnis: Das staatliche Monopol ist ökonomisch nicht zu rechtfertigen. Die Ökonomen konnten beim Glücksspielmarkt indes keine Gründe für eine Monopolisierung finden. Dr. Luca Rebeggiani: „Der einzige ist tatsächlich die Suchtgefahr“, sagt er, „aber da schießt man eindeutig mit Kanonen auf Spatzen.“ Weiter führt der Wissenschaftler aus: „Glücksspielsüchtige sind aber meistens Automatensüchtige. Lotto- oder Sportwettensüchtige muss man fast mit der Lupe suchen“.
Auch der DOSB ist nun für private Sportwettenanbieter
Mittlerweile schwenken auch ursprüngliche Befürworter eines staatlichen Monopols, wie etwa der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), um und favorisieren nun die Beteiligung privater Wettanbieter, wie das Handelsblatt berichtete. Aus Sicht von Michael Vesper sind die Einnahmen der Sportverbände in Gefahr, da auf Grund geringerer Einnahmen aus dem Glückspiel die Zuschüsse für den Breitensport und den DOSB dramatisch sinken. Anfang des Jahrzehnts machte die staatliche Sportwette Oddset mehr als 500 Millionen Euro Umsatz. Der jedoch bis dato auf 37 Millionen Euro eingebrochen ist. Quelle: wuv.de
Kohärenzerfordernis im Glücksspielmarkt wird ignoriert
Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof haben deutlich gemacht, dass ein Glücksspielmonopol nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine Politik der Kohärenz betrieben wird, d. h., alle Facetten des Glücksspiels Berücksichtigung finden.
Jens Kalke vom Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) erklärt laut einer Veröffentlichung in der Zeit online: „Manche Eigenschaften eines Spiels haben besonders viel Suchtpotenzial. Erstens: Wenn nur wenig Zeit vergeht zwischen Spiel und Ergebnis. Bei den unterschätzten Rubbellosen erfährt man beispielsweise sofort, ob man gewonnen hat. Kalke erzählt, es gebe Menschen, die kurz vor Ladenschluss noch 500 Lose kaufen, weil sie nicht bis zum nächsten Tag warten können.“ Quelle: zeit.de
Besonders das suchtrelevante Automatenspiel steigerte die Umsätze im Zeitraum von 2005 von € 5,5 Mrd. auf € 8,1 Mrd. € im Jahr 2008.
Umkehr ist richtig und zwingend notwendig, ja sogar überfällig
Seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrages im Januar 2008, sorgte dieser Vertrag bei vielen Teilnehmern am Glücksspielmarkt für großen Unmut. Wir von www.oddscompany.com berichteten in mehreren Presseaussendungen darüber. „Viele Verlierer aber kaum Gewinner“ trifft die Meinung vieler Experten zum Glücksspielstaatsvertrag.
Bedingt durch den Glücksspielstaatsvertrag müssen die Landesregierungen mit beträchtlichen Einnahmeausfällen zurechtkommen und notwendige Ausgaben für kulturelle und/oder soziale Zwecke stehen nicht mehr in dem benötigten Umfang bereit. Einige Landesregierungen egalisieren diese Einnahmeausfälle indem die jeweiligen Budgets zu Lasten der Steuerpflichtigen aufgebracht werden. So konnten im Jahr 2008 lediglich noch 120 Mio. Euro für soziale Projekte zur Verfügung gestellt werden, im Jahr zuvor waren es noch 172 Mio. Euro.
Die Begründung der Spielsuchtprävention ist ein Vorwand um ein staatliches Monopol in einem stark wachsenden Markt zu gewährleisten. Ein staatliches Wettmonopol lässt sich aber nur dann durchsetzten wenn es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies ist jedoch nur dann der Fall wenn man als Kernziel dieses Vertrages die Spielsuchtprävention festlegt.
Den Weg den Schleswig-Holstein mit dem Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und dem Vorsitzender der FDP-Fraktion Wolfgang Kubicki (FDP) beschreitet ist richtig und zwingend notwendig, ja sogar überfällig. Das Bundesland aus dem Norden wollte diesen Vertrag nie wirklich. Zitat Wolfgang Kubicki (Auszug aus dem Plenarprotokoll 16/67): „Aber es ist eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, dass die Landesregierungen es wagen, für diesen offensichtlich verfassungsrechtswidrigen Vertrag parlamentarische Ratifizierungen zu beantragen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und wir werden das auch weiterhin deutlich machen.“
Das Monopol im Bereich Sportwetten wird deutschlandweit in jedem Fall durch diesen Schritt beendet und die Kündigung wird eine bundeseinheitliche Änderung der Rechtslage erzwingen. Nur so kann in naher Zukunft eine politische Entscheidung herbeigeführt werden. Die Landesregierungen sind bisher Juristen gefolgt die versuchten mit zweifelhaften Argumenten ein Staatsmonopol zu begründen.
Wir von www.oddscompany.com appellieren an alle Landesregierungen, dass sie sich der Tragweite Ihres Handels bewusst werden und dem Weg der schleswig-holsteinischen Landesregierung folgen.