(ots) - Die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH nimmt zur
Entscheidung des Landgerichts München I vom 4. Mai wie folgt
Stellung:
Das Gericht hat über ein Aussehen unserer Restaurants entschieden,
das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung schon nicht mehr
aktuell war. Der Umbau war noch nicht abgeschlossen, so dass das
Urteil ins Leere läuft.
Eine Schließung der Restaurants ist von dem Gericht nicht verlangt
worden und auch nicht durchsetzbar. Der Betrieb der Restaurants geht
weiter.
Weitere Anträge des Klägers wurden abgelehnt. So wurde keine
Ähnlichkeit bei zahlreichen Ausstattungsdetails wie etwa Tischsets,
Speisekarten und Menagen festgestellt.
Peter Pane wollte und will als eigenständige Marke wahrgenommen
werden. Der notwendige Umbau benötigt jedoch eine gewisse Zeit -
insbesondere, da er in den zwölf bestehenden Restaurants bei
laufendem Betrieb fortgesetzt werden muss. Dies geschieht vor allem
wegen der Erhaltung der Arbeitsplätze und aus Gründen der
Schadensminderungspflicht.
Peter Pane hat umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen: neue
Decke, neuer Boden, neue Wanddekoration, Entfernung von Birken, neue
Speisekarte, neue Menage, neuer Außenauftritt, neue Tischplatten,
veränderte Sitzbänke. Insgesamt wurden für diese Maßnahmen bereits
ca. 4 Millionen Euro investiert.
Peter Pane war für eine vergleichsweise Einigung offen und hat
weitere Umbaumaßnahmen angeboten, um sich auf seine Stärken -
nämlich die Bewirtung seiner Gäste - zu konzentrieren. Von der
Gegenseite wurden diese Bemühungen jedoch zurückgewiesen.
Noch in diesem Jahr eröffnet Peter Pane fünf gänzlich neue
Standorte, bis 2019 soll es im ganzen Norden 30 Restaurants geben, in
denen frischer Genuss einen alten Leitsatz neu definiert: "Komm mit
mir in ein Land, in dem Träume geboren werden und Zeit keine Rolle
spielt."
www.peterpane.de
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