(ots) - Rund eine Million Wohnmobile und
Wohnanhänger sind auf unseren Straßen zugelassen. In wenigen Wochen
rollen sie wieder zu weit entfernten Zielen und bringen ihre
Passagiere in den Urlaub. Den Löwenanteil stellen dabei die
Wohnanhänger. Ein guter technischer Zustand ist die Voraussetzung für
eine sichere Fahrt in den Urlaub. Die KÜS-Prüfingenieure kennen aus
den entsprechenden Hauptuntersuchungen die Besonderheiten und halten,
pünktlich zu Beginn der Reisesaison, wertvolle Hinweise bereit.
Brems- und Lichtanlagen sind bei Caravans innerhalb der
Hauptuntersuchung ein Thema. Aber auch Rost, defekte Leitungen und
Probleme mit der Anhängertechnik kommen häufig vor. Deichsel,
Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung - das sind typische
Gefahrenquellen durch den unvermeidlichen Verschleiß. Und immer
wieder die Reifen, besonders bei meist nur wenige Wochen im Jahr
bewegten Fahrzeugen! 1,6 Millimeter Profiltiefe müssen es per Gesetz
sein, 3 Millimeter empfehlen die KÜS-Prüfingenieure. Achtung:
Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen StVO
eine 100-km/h-Zulassung haben, dürfen mit maximal sechs Jahre alten
Reifen gefahren werden. Andernfalls gilt der Ausnahmestatus nicht.
Das Reifenalter ist an der DOT-Nummer zu erkennen.
Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit
besonderer Zweckbestimmung - so definiert die Zulassungsverordnung
Wohnmobile. Sie sind mindestens ausgerüstet mit Tisch,
Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze
dienen können, Kochgelegenheit und Einrichtungen zur Unterbringung
von Gepäck und sonstigen mitgeführten Gegenständen. Der Tisch kann
leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten
Ausrüstungsgegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein.
Fehlt diese Ausrüstung auch nur zum Teil, kann bei der
Hauptuntersuchung keine Plakette erteilt werden! Lichtanlage,
Bremsanlage und Abgasanlage sind häufige Mängelquellen bei der
Hauptuntersuchung. Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen
(Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der
Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr
unterschiedlich. Bereifung am Wohnmobil muss einheitlich und der
Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Schlimmste Folge eines
zu niedrigen Reifendrucks kann ein Reifenplatzer sein. Wohnmobile
unterliegen bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln, da Mängel an
Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und Gewicht zu besonders gravierenden
Verkehrsunfällen führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im
Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden,
danach alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 und
7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach
müssen sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Diese
Regelung gilt bis zum sechsten Jahr, danach erfolgt eine jährliche
Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen
grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
Bei Caravan und Wohnmobil steht immer die Flüssiggasanlage im
Fokus der Prüfer. Sie dient dem Betrieb der per Definition
vorgeschriebenen Küchen-einrichtung (nicht dem Fahrzeugantrieb). Die
Anlage muss spätestens alle zwei Jahre untersucht und eine
Prüfbescheinigung ausgestellt werden. Wenn der Wohnraum mit dem
Fahrgastraum verbunden, also nicht durch eine Wand getrennt ist, kann
ohne eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage keine HU-Plakette
erteilt werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die
Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum
werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der
Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion
und Dichtigkeit geprüft. Bei einem Brandschaden nehmen Versicherungen
als erstes Einsicht in die Gasprüfbescheinigung vor. Diese Prüfung
kann übrigens zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Wenn diese Tipps bei den Vorbereitungen für die Reise mit Caravan
und Wohnmobil Beachtung finden, steht einem unbeschwerten Urlaub
nichts mehr im Weg.
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