Wie den Anlegern des Hannover Leasing Fonds 165, Wachstumswerte Europa 2 – Apollo Business Center Bratislava im Schreiben der Hannover Leasing vom 29.02.2016 mitgeteilt wurde, soll nun im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über einen Verkauf der Fondsimmobilie entschieden werden.
(firmenpresse) - Wie den Anlegern des Hannover Leasing Fonds 165, Wachstumswerte Europa 2 – Apollo Business Center Bratislava im Schreiben der Hannover Leasing vom 29.02.2016 mitgeteilt wurde, soll nun im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über einen Verkauf der Fondsimmobilie entschieden werden.
Fondsimmobilie ist einsturzgefährdet
Der im Jahr 2006 gegründete Fonds erwarb und betreibt das im Jahr 2005 fertiggestellte Apollo Business Center, eine Büro- und Geschäftszentrum in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Bereits im Jahr 2011 mussten die angekündigten Auszahlungen wegen Leerstandes immer weiter reduziert werden. Diese Situation besserte sich zunächst durch diverse Vermietungsaktivitäten im Verlauf des Jahres 2015. Einer dieser neuen Mieter plante die Einrichtung eines Tresorraums. In diesem Zusammenhang wurde jedoch festgestellt, dass „erhebliche Schwachstellen in der statischen Konstruktion“ des Gebäudes bestehen, welche auf mangelhafte Berechnungen des Statikers zurückzuführen sind. Mitte Oktober 2015 wurde das gesamte Gebäude daher aus Sicherheitsgründen geräumt und geschlossen. Nun schützen schnell verbaute Stahlträger das Gebäude vor dem Einsturz.
Verletzung der Loan to Value-Klausel
Nach Aussagen des Fondstelegramms ergab zudem ein Anfang 2015, noch vor der Entdeckung der statischen Mängel, von der finanzierenden Bank beauftragtes Verkehrswertgutachten einen Immobilienwert von 82,3 Millionen Euro, der zu einer Verletzung der Loan to Value-Klausel führte. Die Bank wäre daher in der Lage gewesen, dass Darlehen fällig zu stellen.
Hannover Leasing schlägt Verkauf der Immobilie vor
Hannover Leasing will nun zur Vermeidung einer Insolvenz die Objektgesellschaft an einen Projektabwickler verkaufen, welcher das Darlehen übernehmen und vermutlich das Gebäude abreisen wird. Ein Restbetrag aus verbleibender Liquidität soll in diesem Zusammenhang als Schlusszahlung an die Gesellschafter fließen. Die Fondsgesellschaft soll aufgelöst werden. Über dieses Szenario sollen die Gesellschafter im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung entscheiden.
Was können betroffene Anleger tun?
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurde ein Großteil der Beteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Daher bestehen gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Verjährung von Beraterhaftungsansprüchen ab Mai 2016
Die Schadensersatzansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt zum Fonds (taggenau!) bzw. mit Ablauf des 3. Jahres in dem der Anleger Kenntnis von dem Bestehen der Ansprüche erlangt hat. Da der Großteil der Beteiligungen zwischen Mai und Juli 2006 verkauft wurde ist bei der Verfolgung der Ansprüche Eile geboten.
Betroffene Anleger haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche durch eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei umfassend überprüfen zu lassen.